Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE)/teilweise Einbau PSS und Erneuerung der Oberleitungsanlage Golm-Satzkorn, GE Golm-Werder, GE/Schienenerneuerung (SiE) Golm Gleise 1, 2, 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45073
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE)/teilweise Einbau PSS und Erneuerung der Oberleitungsanlage Golm-Satzkorn, GE Golm-Werder, GE/Schienenerneuerung (SiE) Golm Gleise 1, 2, 4
Golm
Oberbauarbeiten, 11.800 m Gleiserneuerung, 990 m Schienenerneuerung, 1.300 m Einbau PSS, 3.010 m Erneuerung Oberleitungsanlage, 2 Stück Bahnübergänge Erneuerung Befestigung; Sicherungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verbundvergabe: Gleiserneuerung (GE)/teilweise Einbau PSS und Erneuerung der Oberleitungsanlage Golm-Satzkorn, GE Golm-Werder, GE/Schienenerneuerung (SiE) Golm Gleise 1, 2, 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Golm
Oberbauarbeiten, 11.800 m Gleiserneuerung, 990 m Schienenerneuerung, 1.300 m Einbau PSS, 3.010 m Erneuerung Oberleitungsanlage, 2 Stück Bahnübergänge Erneuerung Befestigung; Sicherungsleistungen
24: Anordnung vom 24.03.2021 - Mehrkosten Erdungsarbeiten-bauzeitliche Masterden
Bei der geplanten Umverlegung der vorhandenen Oberleitungserden hat der Planer die Einhaltung der Richtlinie nicht ausreichend beachtet, die Verlegung musste Regelkonform unterhalb des Kabelkanals und nicht oberhalb des Kabelkanals erfolgen, damit waren die vorhandenen Längen zu kurz, Material/Arbeitsleistungen waren zusätzlich erforderlich. Bei der Ausführung ist dieser Planungsmangel erst dem Bau- AN aufgefallen.