IT Hardware und Zubehör - Usbekistan Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073271
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Hardware und Zubehör - Usbekistan
Beschaffung von Laptops und Desktop PCs inklusive diversem Zubehör für Usbekistan.
Lose
Laptops
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 00000 Eschborn FCA Frankfurt Flughafen
Bestimmungsland: Usbekistan
Beschaffung von Laptops und Desktop PCs inklusive diversem Zubehör für Usbekistan.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags zu erweitern, indem sie die Lieferleistung (Menge) durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer bis zum 31.03.2022 um bis zu 10% der ausgeschriebenen Menge erhöht. Die Stückpreise und alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen gelten unverändert fort.
Desktop PCs inkl. Maus und Tastatur
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 00000 Eschborn FCA Frankfurt Flughafen
Bestimmungsland: Usbekistan
Beschaffung von Laptops und Desktop PCs inklusive diversem Zubehör für Usbekistan.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags zu erweitern, indem sie die Lieferleistung (Menge) durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer bis zum 31.03.2022 um bis zu 10% der ausgeschriebenen Menge erhöht. Die Stückpreise und alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen gelten unverändert fort.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
3. Eigenerklärung Unterauftragnehmer (falls zutreffend)
4. Eigenerklärung Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
- Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2018, 2019, 2020
- Eigenerklärung zum Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen
Leistung (Lieferung von IT Equipment) in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von IT-Equipment) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 muss für Los 1 mehr als [Betrag gelöscht] EUR und für Los 2 mehr als [Betrag gelöscht] EUR betragen.
- Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von IT Equipment mit
einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus den Jahren 2018, 2019 oder 2020.
- Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus den Jahren 2018, 2019 oder 2020 mit
welchem der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist die vertraglich geforderten Exportformalitäten für
den Export nach Usbekistan zu erfüllen. Dazu gehören:
- Die Erstellung von Exportdokumenten wie Packliste, Zollrechnung
- die Erstellung der zollamtlichen Ausfuhranmeldung als direkter Vertreter der GIZ
(Ausfuhrbegleitdokument) sowie
- die Anlieferung gemäß Incoterm FCA benannter Bestimmungsort in Deutschland.
Mindestens zwei Referenzprojekte über die Lieferung von IT Equipment mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus den Jahren 2018, 2019 oder 2020.
Mindestens ein Referenzprojekt aus den Jahren 2018, 2019 oder 2020 mit welchem der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist die vertraglich geforderten Exportformalitäten für den Export nach Usbekistan zu erfüllen.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) - Fassung Mai 2021 - der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.