Einmalhandfesseln aus Kunststoff Referenznummer der Bekanntmachung: 332-2021-0253
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalhandfesseln aus Kunststoff
- Einzeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Kunststoff
- Doppeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Textil
- Doppeleinsatzfessel/ -übungsfessel aus Kunststoff
- Sicherheits- Schneidwerkzeug
Einzelfessel aus Kunststoff
Einzelfessel aus Kunststoff (Einsatz- und Übungsfessel)
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Textile Doppelfessel
Textile Doppelfessel (Einsatz- und Übungsfessel)
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Doppelfessel aus Kunststoff
Doppelfessel aus Kunststoff (Einsatz- und Übungsfessel)
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Sicherheits- Schneidwerkzeug
Schneidwerkzeug
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben.
In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform unter http://evergabe-online.de
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Hinweise für Bewerber /Bieter zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den link
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.