Lincoln-Siedlung_Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination_Endausbau öffentliche Verkehrsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bauvereinag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lincoln-Siedlung_Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination_Endausbau öffentliche Verkehrsflächen
In der Konversionsfläche Lincoln-Siedlung in Darmstadt entsteht ein neues Wohnviertel mit rund 2.000 Wohneinheiten.
Nach der weitestgehenden Errichtung der privaten Wohnbaufelder erfolgt im Frühjahr und Sommer 2022 der Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, hier Mahalia-Jackson-Straße, Lincoln-Straße und ein Teilbereich des Susan-Sontag-Weg.
Für die Planung und baulichen Herstellung des Endausbau der öffentlichen Verkehrs- und Versickerungsflächen von ca. 10.000 m2 ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß §3 Nr.3 BaustellV erforderlich.
Lincoln-Siedlung, Mahalia-Jackson-Straße, Lincoln-Straße und Teilbereich des Susan-Sontag-Weg, 64285 Darmstadt
Aufstellen und fortschreiben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
Erstellen der Vorankündigung,
Sicherheits- und Gesundheitskoordination in der Ausführungsphase gemäß §3 Nr.3 BaustellV,
Einweisung, koordinieren und überwachen der Anwendungen der Sicherheitsvorschriften und sicherheitstechnischer Arbeitsanweisungen für das Teilprojekt der Lincoln-Siedlung "Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen-Los 2". Insgesamt ca. 10.000 m2 Verkehrsflächen und 1.500 m2 Versickerungsflächen. Die Ausführung erfolgt zeitlich getrennt in Bauabschnitten und -phasen.
Bei einem späteren Start der baulichen Ausführungen verschieben sich auch die weiteren Meilensteine, wie z.B. Fertigstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes b) Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
a) Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde b) Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet c) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen unternehmen ausgeführten Aufträgen e) Mindestumsatz 0,5 Mio. Euro. Die Unterschreitung gilt als Ausschlusskriterium
a) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen b) Referenzliste der in den letzten 5 Jahren realisierten vergleichbaren Projekten; Art und Umfang der Leistungen mit dem jeweiligen Rechnungswert, Ausführungszeitraum sowie Auftraggeber und Ansprechpartner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsfall einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Überprüfung der Eignung anzufordern. Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die geforderten Unterlagen sind digital per E-Mail unter I.1) aufgeführten Adresse und ELViS-ID E15296172 einzureichen.
Bitte geben Sie die Referenznummer und das Aktenzeichen bei Einreichung der Bewerbung deutlich sichtbar an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht der Mitteilung des Auftraggebers, die Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§160 Abs.3 Nr. 4 GWB)