Elektrifizierung Südbahn - Ingenieurbau TEH 1/2 Stützwände Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29597
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Südbahn - Ingenieurbau TEH 1/2 Stützwände
Bau von Stützwänden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Südbahn - Ingenieurbau TEH 1/2 Stützwände
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Südbahn - Ingenieurbau TEH 1/2 Stützwände
Bau von Stützwänden
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 65: Anfertigung / Erstellung Entwässerungsheft Stützwand 2+3
Der AN ist in das Projekt eingearbeitet und mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut. Eine Umsetzung der Leistung ist, sobald die Anordnung erteilt wird, zeitnah möglich. Die Bindung sowie die Einarbeitung eines neuen AN hätte einen Zeitanspruch zufolge, welcher die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden würde.
Die Einarbeitung eines neuen AN würde den gesamten Baustellenablauf beeinträchtigen. Eine planmäßige/ termingerechte Fertigstellung des Projektes könnte nicht mehr eingehalten werden. In Anbetracht der aktuellen Marktsituation würde die Bindung eines neuen AN mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sein.