Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36208
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth
86609 Donauwörth
Ausführungsplanung Hochbau Lph 5,
Rüttelstopfsäulen BK 3-4 mit 2.324 t; Stahlbetonwände, Bodenplatte und Decken mit 1.780 m2;
Stahlrahmentüren T30 und T90 in RC2 und RC3 22 Stk;
Schaltwartenboden 360 m2;
Sicherheitszaunanlage mit Toren 138 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochbau und Außenanlagen Technikstandort Donauwörth
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
86609 Donauwörth
Ausführungsplanung Hochbau Lph 5,
Rüttelstopfsäulen BK 3-4 mit 2 324 t; Stahlbetonwände, Bodenplatte und Decken mit 1 780 m2
;
Stahlrahmentüren T30 und T90 in RC2 und RC3 22 St.;
Schaltwartenboden 360 m2
;
Sicherheitszaunanlage mit Toren 138 m.
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Um ein unerlaubtes Betreten der Dachfläche und der darauf befindlichen Technikzentrale zu erschweren ist seitens der Zentrale die Forderung einer Einhausung der Außentreppe aufgekommen (MKA 27)
Sowohl die Dachzentrale (Stahlbau) als auch die dazugehörige Teppe ist beim AN-Bau beauftragt. Ein Eingriff in diese Konstruktion hätte den Verlust oder zumindest größere Diskussionen bezüglich der Gewährleistungsansprüche zur Folge. DieEinhausung der Außentreppe wird direkt auf der Stahlkonsturktion des AN-Bau montiert.Das DSTW ist ein Vorserienprojekt. Daher waren insbesondere die Leistungsumfänge auf Grund fehlender Planungsvorgaben nicht ausreichend bekannt.Eine klare Abgrenzung der Gewährleistungen ist bei Drittbeauftragung nicht möglich.