Meerwasserkreislaufanlagen für Tintenfische Referenznummer der Bekanntmachung: 10_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brain.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Meerwasserkreislaufanlagen für Tintenfische
Erstellung von zwei Meerwasserkreislaufanlagen für Tintenfische auf der Grundlage eines Werkvertrags sowie deren Wartung nach der Abnahme
Es handelt sich hier um die Erstellung von zwei Meerwasserkreislaufanlagen für Tintenfische auf der Grundlage eines Werkvertrags sowie deren Wartung nach der Abnahme. Eine Meerwasserkreislaufanlage ist für die Haltung der Kaltwasserart Sepia Officinalis vorgesehen, die zweite Anlage zur Haltung der tropischen Zwergtintenfischart Euprymna Berryi. Um den Anforderungen einer optimalen Tierhaltung gerecht zu werden, müssen Wasserkreisläufe und Filtertechnik die Haltungstanks dauerhaft mit gleichbleibender Qualität versorgen. Die Meerwasserkreislaufanlagen bestehen aus insgesamt:
* Regalen (ca. 9 Stück)
* Haltungstanks aus Kunststoff (ca. 65 Stück)
* Filtersysteme (2): bestehend jeweils aus: mechanischem Filter, Abschäumer, Biofilter, chemischem Filter, UVC-Wasserklärer und Heizung bzw. Kühlung
* elektronischen Steuerung und Sensorik zur Kontrolle der angeschlossenen Filtertechnik, Erfassung der Wasserwerte und Versenden von Alarmmitteilungen
Generell soll bei beiden Anlagen möglichst auf metallhaltiges Material verzichtet werden.
Es gelten in den Tierhaltungsräumen hohe Anforderungen und Hygienestandards. Beim Betreten der Räume ist Schutzkleidung zu tragen, die gestellt wird. Sollte andere Schutzkleidung nötig sein, so muss diese in geeigneter Weise vorher desinfiziert werden. Die Einbringung von Material und Werkzeug ist mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen anzumelden. Alles einzubringende Material wird - wenn möglich - vorab autoklaviert oder mit H2O2-Gas sterilisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
* Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.s. d. §§ 123 oder 124 GWB
* Berufs- oder Handelsregistereintrag
* Unternehmensdarstellung
* Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit u.a. Mindestversicherungssummen:
- für Personen- und Sachschäden
- für Vermögensschäden
* Gesamtjahresumsatz des Unternehmens
- Gemittelter Gesamtjahresumsatz, bezogen auf die letzten 3 Jahre
- Gemittelter Umsatz im Bereich "Marine Aquakultur im Forschungsbereich", bezogen auf die letzten 3 Jahre
* durchschnittliche Beschäftigtenzahl (gemittelt über die letzten 3 Jahre)
-Aufteilung: Mitarbeiter gesamt, Führungskraft
durchschnittliche Beschäftigtenzahl (gemittelt über die letzten 3 Jahre)
* Mindestanforderung: 4 Mitarbeiter gesamt, davon 1 Führungskraft
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
* für Personen- und Sachschäden: mindestens 5 Mio. Euro (zweifach maximiert)
* für Vermögensschäden: mindestens 250.000 € (zweifach maximiert)
Gesamtjahresumsatz des Unternehmens
* Mindestanforderung an gemittelten Gesamtjahresumsatz, bezogen auf die letzten 3 Jahre: 500.000 €
* Mindestanforderung an gemittelten Umsatz im Bereich "Marine Aquakultur im Forschungsbereich", bezogen auf die letzten 3 Jahre: 100.000 €
* Unternehmensreferenzen (der letzten 3 Jahre) für die folgenden Leistungsbereiche:
* Meerwasseranlagen
* Tierhaltungsanlagen im Forschungsbereich
* Aquakultur
* Qualitätssicherung
* Umweltmanagement
Unternehmensreferenzen (der letzten 3 Jahre)
* Mindestanforderung: jeweils zwei Referenzen für die folgenden Leistungsbereiche:
- Meerwasseranlagen
- Tierhaltungsanlagen im Forschungsbereich
- Aquakultur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland