Bürodrehstühle OFD Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0413
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Ort: Wiesbaden
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE7 Hessen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürodrehstühle OFD
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen für die OFD
mindestens 40 verschiedene Dienstellen in Hessen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 2000 Bürodrehstühlen für die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und deren nachgeordnete Bereiche für den Zeitraum vom 16.02.2022 bis 15.08.2024 mit der 2-fachen Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 9 Monate. Die Höchstmenge der Bürodrehstühle beträgt 2400 Stück.
Ökologisch nachhaltige Produkte (Näheres ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis)
Die 2-fache Möglichkeit der Vertragsverlängerung um 9 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
Der Bewerber/Bieter hat die nach § 5 HVTG erfoderliche Verpflichtungserklärung abzugebe.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Unterlagen einzureichen vom Bieter, Nachunternehmern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung Unternehmensdaten
- Bild- und Katalogmaterial über das angebotene Produkt
- Erklärung des Herstellers zur Oberflächenbehandlung für Eisen und Stahl oder Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 34, 2011
- Herstellererklärung für Kunststoffteile oder das Sicherheitsdatenblatt gem. Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 57, 2014
- Herstellererklärung oder Erklärung des Vorlieferanten; alternativ: Zertifizierung nach RAL-ZU 117
- Herstellererklärung oder Erklärungen der Vorlieferanten zu Farbstoffen; alternativ Zertifizie-rungen nach RAL-UZ 117
- Zertifizierung "LGA" schadstoffgeprüft oder gleichwertig
- Herstellererklärung zur Ausgleichskonzentration für Formaldehyd in Leimen und Kleben (LV 1.2, f)2.2) oder Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 2001/58/EG
-FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifizierung aller zu verwendenden Holzprodukte oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC sind einzeln erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch einen Prüfnachweis vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bun-desamt für Naturschutz in Bonn (BfN) zu erbringen
-Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Vordruck 248)
- Zertifizierung nach § 52 KrW-/ AbfG
Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmern: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632/ Ziffer 5)
Es ist auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen eine Bemusterung vorgesehen. Die Bemusterung ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hessen.de