Einführung der E-Rechnung beim Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: A-20-2021-E-Rechnung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6051850
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung der E-Rechnung beim Main-Kinzig-Kreis
Die Kreisverwaltung und das Kommunale Center für Arbeit beabsichtigen, beginnend in 2022 buchhalterische Belege in Form von Eingangsrechnungen durchgehend digital (papierlos und medienbruchfrei) zu bearbeiten. Es wird daher die Einführung einer Software für die elektronische Bearbeitung von Eingangsrechnungen ausgeschrieben.
D-63571 Gelnhausen
Die Kreisverwaltung und das Kommunale Center für Arbeit beabsichtigen, beginnend in 2022 buchhalterische Belege in Form von Eingangsrechnungen durchgehend digital (papierlos und medienbruchfrei) zu bearbeiten. Es wird daher die Einführung einer Software für die elektronische Bearbeitung von Eingangsrechnungen ausgeschrieben.
Wesentliche Leistungen des Auftrags sind:
- Lieferung einer Software zur digitalen Bearbeitung von Rechnungen und sonstigen Buchungsbelegen mit SAP-integrierter Rechnungsworkflow und Erfüllung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
- Personelle Unterstützung für die Implementierung der neuen Software
- Erbringung von Softwarepflegeleistungen, Service und Herstellersupport für eine Laufzeit von mindestens 60 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems zur eRechnung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.xsuite.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.5 ge-nannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.