RV Ersatzteile CKA- Weichenverschlüsse 2022 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52308
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Ersatzteile CKA- Weichenverschlüsse 2022 ff
Herstellung und Lieferung von Ersatzteile für CKA- Weichenverschlüsse der Firma Siemens Schweiz AG
DB Netz AG, Werk Oberbaustoffe, Weichenwerk Witten
Herstellung und Lieferung von Ersatzteilen von CKA-Weichenverschlüssen der Firma Siemens Mobility AG, Schweiz
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verhandlungsverfahren ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach §13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO und § 13 Abs. 2 Nr. 3 c.
Begründung:
Bei den Produkten handelt es sich um patentgeschütztes Material ohne Lizenz-vergabe. Das Material (Ersatzteile) dient der Instandhaltung von im Netz liegenden Weichen, die mit CKA-Verschlüssen der Fa. Siemens Mobility AG ausgestattet sind. Für die Instandhaltung dieser Verschlüsse bedarf es bauart- bzw. hersteller-spezifischer Ersatzteile. Die Ersatzteile werden unmittelbar dem Herstellprozess bei Siemens entnommen.
Eine Beschaffung bei einem anderen Unternehmen als dem Hersteller ist mangels Vertriebs- und/oder Fertigungslizenzen nicht möglich. Andere Hersteller kommen daher nicht in Frage, sie dürfen wegen des patentrechtlichen Schutzes die Ersatz-teile nicht liefern. Vernünftige Ersatzlösungen sind wegen technischer Inkompatibilität nicht vorhanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Ersatzteile CKA- Weichenverschlüsse 2022 ff
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.