Schienengebundene Traktionsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55755
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schienengebundene Traktionsleistungen
Schienengebundene Traktionsleistung zur Entsorgung von Bauvorhaben der DB Netz AG in der Region Süd
Region Süd der DB Netz AG - entspricht der geographischen Lage des Bundeslandes Bayern
Zur Durchführung von schienengebundenen Traktionsleistungen in der Region Süd der DB Netz AG soll ein Triebfahrzeug der Leistungsklasse > 1.470 KW für den Leistungszeitraum gebunden werden.
Durch den Auftraggeber wird nicht ein konkretes Triebfahrzeug gebunden, es steht dem Bieter frei wechselnde Triebfahrzeuge aus seinem Bestand einzusetzen, diese müssen jedoch immer über die Leistungsklasse > 1.470 KW verfügen.
Im Vertragszeitraum (01.03.2022 - 15.11.2022) sind nachstehende Einsätze des Triebfahrzeuges vorgesehen:
Schätzmenge: 170 Lokschichten je 10 Stunden inkl. Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter mit der Qualifikation zur Schadfeststellung und Wagenprüfung zur Herstellung der Fahrbereitschaft inkl. Betriebsstoffen (Bsp. Kraft- und Schmierstoffe, Fahrstrom)
Höchstmenge: 250 Lokschichten je 10 Stunden inkl. Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter mit der Qualifikation zur Schadfeststellung und Wagenprüfung zur Herstellung der Fahrbereitschaft inkl. Betriebsstoffen (Bsp. Kraft- und Schmierstoffe, Fahrstrom)
Durch einseitige Erklärung des Auftraggebers ist eine einmalige Verlängerung um 3 Monate ist möglich, sofern die Entsorgungstransporte
für die vertragsgegenständlichen Projekte noch nicht abgeschlossen sind.
Einmalige Verlängerung um 3 Monate ist möglich, sofern die Entsorgungstransporte
für die vertragsgegenständlichen Projekte noch nicht abgeschlossen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder alternativ Erklärungen, die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen, mit folgenden Einzelangaben:
- Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann
- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
- Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist; - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat,
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB, oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen, oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begannen hat;
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, muss eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft Gemeinschaftlich haften; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden,
— Eigenerklärung zum eigenen Verhaltenskodex, welcher dem der DB AG vergleichbar sein muss,
— Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder sonstige geltende Regelungen sowie allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält,
— Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt,
— Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers (nur notwendig, wenn Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO durch Rückgriff auf fremde Kapazitäten erbracht werden soll). Aus dieser muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.