Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zur Erschließung von Neubaugebieten und Neubauten im Main-Kinzig-Kreis mit Gigabit-Breitbandanschlüssen. Referenznummer der Bekanntmachung: ME NBG 21/4
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zur Erschließung von Neubaugebieten und Neubauten im Main-Kinzig-Kreis mit Gigabit-Breitbandanschlüssen.
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu sollen weitere Neubaugebiete und Neubauten im Landkreis gigabitfähig erschlossen werden.
63571 Gelnhausen
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu sollen weitere Neubaugebiete und Neubauten im Landkreis gigabitfähig erschlossen werden.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, in folgenden Neubaugebieten gigabitfähige Anschlüsse zu errichten:
1. Linsengericht-Geißlitz, NBG "Im Weisgrund"
2. Gründau-Rothenbergen, NBG "Unter dem Kirchberg"
Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten gebäudescharf darzustellen und entsprechende geokodierte Daten zur aktuellen Versorgungslage zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden die Unternehmen gebeten, Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines gigabitfähigen Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird. Es ist beabsichtigt, im Falle von Ausbauabsichten einen Kooperationsvertrag abzuschließen, der konkrete Meilensteine zum Ausbau verbindlich festlegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich mit Abgabe der Unterlagen einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. Die Ergebnisse der Markterkundung werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitbanderschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.Weitere Informationen zum Verfahren und zu dem abgefragten Gebiet finden sich auf dem Breitbandportal des Bundes Breitbandausschreibungen:
https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Markterkundungbeginn/4201. Nach Anmeldung: https://www.breitbandausschreibungen.de/detail/Markterkundung/4201.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 („Gigabit-Rahmenregelung“), und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als "zweistufiges Verfahren".
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als "Interessenbekundung Breitbandversorgung Neubaugebiete Main-Kinzig-Kreis - nur persönlich öffnen" gekennzeichnet bei folgender Adresse einzureichen:
Breitband Main-Kinzig GmbH
Im Steinigen Graben 13
63571 Gelnhausen.
Die Interessenbekundungen und Angebote müssen bis zum 14.01.2022, 16:00 Uhr beim Auftraggeber eingereicht werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die genannte Stelle zu richten.
Zeitraum der Ausführung: vom 15.01.2022 bis 14.01.2025.