Angebotsphase zur Erstellung einer "S/4HANA-Roadmap" Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.40 VGV EM1-CCHH-01-21 Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://cchh-hessen.de/
Gemeinsamer Auftrag der im Competence Center Hessische Hochschulen (CCHH) zusammengeschlossenen,
Hessischen Hochschulen.
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase zur Erstellung einer "S/4HANA-Roadmap"
Es handelt sich vorliegend um den Abschluss der Angebotsphase im Wettbewerblichen Dialog zur Erstellung einer S/4HANA-Roadmap für die Transformation auf S/4HANA, HCM for S/4HANA und BW4/HANA, für die Hessischen Hochschulen, nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb und Abschluss der Dialogphase.
Die Bewerber wurden hierin um Vorlage eines verbindlichen Angebotes gebeten. Die Angebote wurden nach den, den Bewerbern bekannt gegebenen Wertungskriterien gewertet und der Zuschlag auf das insgesamt bestbewertete Angebot erteilt.
Competence Center Hessische Hochschulen (CCHH), TU Darmstadt Feldbergstraße 78 64293 Darmstadt z.T. sind auch Workshops (sofern nicht in virtueller Form erfolgend), vor Ort, mit und bei allen teilnehmenden Hochschulen, durchzuführen.
Der Beschaffungsgegenstand ist bereits, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, und den durchgeführten Dialogen, vollumfänglich beschrieben worden.
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer "S/4HANA-Roadmap" im Rahmen des Gesamtprojektes "Digitalisierung in der Verwaltung mit S/4HANA" des Competence Centers Hessische Hochschulen (CCHH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ibm.com/de-debm.com/de-de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlage
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRF3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4
GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.