RSTW Neuss Austausch Achszähler Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55662
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RSTW Neuss Austausch Achszähler
RSTW Neuss Austausch Achszähler
Neuss
Neuss; Austausch Gleisfreimeldung in AzLM, SpDr L60
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus
Eigenmittel. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 3 Umbau RSTW, Pkt. 5.2 im
Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 Umbau
RSTW in dieser Technik abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 3 Umbau RSTW für SpDrL60 wurde
gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da RSTW-Projekte überwiegend LuFV-finanziert werden) in
einen EU-weiten Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gestellt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe des Modulvertrages bezieht sich auf die Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2018/S 200-455523 vom 17.10.2018.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RSTW Neuss Austausch Achszähler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.