Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55253
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS
Unterstützungs-/steuerungsleistungen ETCS
Die von der DB Netz AG geplante ETCS (European Train Control System)-Ausrüstung des deutschen Teilabschnitts des TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität) -Korridors Rhine-Alpine verfolgt die Interoperabilitäts-Ziele der EU für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnnetz in einem Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen und unterstützt damit die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission hinsichtlich des European Rail Traffic Management Systems (ERTMS).
Die Durchfahrbarkeit des Korridor Rhine-Alpine mit ETCS-only Zügen wird im Jahr 2025 über die Strecken der linken Rheinseite erreicht werden. Die rechte Rheinseite, und damit der gesamte Korridor Rhine-Alpine, wird im Jahr 2028 mit ETCS ausgerüstet sein. Die DB Netz AG ist zur Einhaltung dieser Termine verpflichtet. Die Abschnitte des Korridor Rhine-Alpine werden dabei gestaffelt bis 2028 in Betrieb genommen, wobei die ersten Inbetriebnahmen Ende 2022 geplant sind.
Um die Ausrüstungsziele zu gewährleisten, benötigt das Großprojekt ETCS Korridor Rhine-Alpine Unterstützung in den Leistungsbereichen „Technisches ETCS-Realisierungsmanagement und ETCS-Finanzierung“ (Leistungsbereich A), „ETCS Implementierung und Inbetriebnahmemanagement“ (Leistungsbereich B) sowie im Safety Management (Leistungsbereich C).
Oberhausen, Duisburg, Köln, Wiesbaden, Mannheim, Karlsruhe, Offenburg, Freiburg, Weil am Rhein. Duisburg, Neuss, Köln, Bonn, Andernach, Koblenz, Boppard, St Goar, Oberwesel, Bingen, Mainz.
siehe I.1.4 und nachfolgend......
Der Leistungsbereich A beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. Technischen Projektmanagement und der Koordinierung
2. Übergeordneten Kostenermittlung und -steuerung
3. Nationale und europäische ETCS-Finanzierung
4. Risikomanagement und Project Management Office (PMO)
Der Leistungsbereich B beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. ETCS Rollout Management und Implementierung
2. ETCS Zulassung und Inbetriebnahme
Der Leistungsbereich C beinhaltet die folgenden Tätigkeitsfelder:
1. Unterstützung des Großprojekts zur Erlangung der notwendigen Sicherheitsnachweise und Zulassungen
Leistungen der Leistungsbereiche A-C in den Jahren 2026-28
CEF (Connecting Europe Facility) - Finanzierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
In dem Dokument 21FEI55253_Vorlage_ Projektreferenzen_Teilnahmeantrag sind die Referenzprojekte und die Angabe zu III1.1, 1.2 sowie VI.3 gemäß den beschriebenen Anforderungen darzustellen.
1.) Der Bieter als auch das Personal müssen die Anforderungen unter Angabe von Projektreferenzen sowie Kopien zum Nachweis der Eignung durch Abschlussurkunde/Zeugnisse und Lebenslauf nachweisen.
Der Nachweis für die Referenzprojekte der Büroeignung und der Personaleignung ist in Tabellenform darzustellen, mit den folgenden Angaben: Projektname/Objekt, Projektdauer, Projektinhalt, Tätigkeiten, Auftragsvolumen, Baukosten, Auftraggeber, Ansprechpartner.
Für die folgenden Leistungsbereiche
· Leistungsbereich A: Technisches ETCS-Realisierungsmanagement und ETCS-Finanzierung
· Leistungsbereich B: ETCS Implementierung und Inbetriebnahmemanagement
· Leistungsbereich C: Safety-Management
sind die Eignungskriterien für jeden einzeln angebotenen Mitarbeiter mit Nachweisen zu erbringen.
Die gesamten Tätigkeiten der jeweiligen Leistungsbereiche können gesamthaft als Personalunion abgedeckt werden.
2.)- Erklärung, dass eine ISO 9001-Zertifizierung vorhanden ist
3.) - Erklärung , das die angebotenen Mitarbeiter mindestens den Nachweis über ein Deutsch B2-Zertifikat erbringen können oder Deutsch als Muttersprache beherrschen.
4.) - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
5.) "A.1 Junior Experte ETCS Projektmanagement
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Junior Experte ETCS Projektmanagement hat mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon erste Erfahrungen mit ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über mindestens ein Referenzprojekt unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z. B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken."
6.)"A.2 Experte ETCS Projektmanagement
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Experte ETCS Projektmanagement hat mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon mindestens 3 Jahre in ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über Referenzprojekte unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z. B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen im technischen Projektmanagement und der Koordinierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen in der übergeordneten Kostenermittlung und -steuerung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen in der nationalen und europäischen ETCS-Finanzierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen im Risikomanagement und Project Management Office (PMO) über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
"
7.) "A.3 Senior Experte ETCS Projektmanagement
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Senior Experte ETCS Projektmanagement muss über 10 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon aber mindestens 5 Jahre mit ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten haben.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über Referenzprojekte unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z. B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen im technischen Projektmanagement und der Koordinierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen in der übergeordneten Kostenermittlung und -steuerung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen in der nationalen und europäischen ETCS-Finanzierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens zwei der angebotenen Experten/Senior Experten müssen Erfahrungen im Risikomanagement und Project Management Office (PMO) über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen. "
8.) "B.1 Junior Experte ETCS Implementierung und Inbetriebnahmen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) vorzugsweise in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Junior Experte ETCS Implementierung und Inbetriebnahmen hat mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon erste Erfahrungen mit ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über mindestens ein Referenzprojekt unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z. B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken."
9.) "B.2 Experte ETCS Implementierung und Inbetriebnahmen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) vorzugsweise in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Experte ETCS Implementierung hat mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon mindestens 3 Jahre in ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über Referenzprojekte unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z.B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken.
Mindestens einer der angebotenen Experten/Senior Experten muss Erfahrungen im ETCS Roll-Out Management und Implementierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens einer der angebotenen Experten/Senior Experten muss Erfahrungen in der ETCS Zulassung und Inbetriebnahme über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen. "
10.) "B.3 Senior Experte ETCS Implementierung und Inbetriebnahmen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder technische Ausbildung mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Der Senior Experte ETCS Implementierung und Inbetriebnahmen hat mindestens 10 Jahre Erfahrung in der Implementierung von LST, davon mindestens 5 Jahre mit ETCS L1 LS und/oder ETCS L2 in Realisierungsprojekten.
Die Erfahrung in der LST/ETCS-Implementierung muss über Referenzprojekte unter Angabe, der unter Punkt 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden.
Vergleichbare LST-Projekte sind: Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) oder Aus- und Neubaustrecken mit hohem Anteil an Erstellung/Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik.
Vergleichbare ETCS-Projekte sind z.B. Neubaustrecke mit reiner ETCS Level 2 Signalisierung oder ETCS L1LS/L2-Migration auf Bestandsstrecken.
Mindestens einer der angebotenen Experten/Senior Experten muss Erfahrungen im ETCS Roll-Out Management und Implementierung über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen.
Mindestens einer der angebotenen Experten/Senior Experten muss Erfahrungen in der ETCS Zulassung und Inbetriebnahme über mindestens ein Referenzprojekt nachweisen. "
......weitere Eignungskriterien siehe Angaben unter der Zwischenüberschrift
........
11 .) "C.1 Junior Experte Safety-Management
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften.
Der Junior Experte Safety-Management hat mindestens 1 Jahre Erfahrung im Safety-Management (CENELEC) im Bereich TSI Teilsystem ZZS im deutschsprachigen Raum.
Die Erfahrung muss über mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden."
12.) "C.2 Experte Safety-Management
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften.
Der Experte Safety-Management hat mindestens 3 Jahre Erfahrung im Safety-Management (CENELEC) im Bereich TSI Teilsystem ZZS.
Die Erfahrung muss über mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden."
13.) "C.3 Senior Experte Safety-Management
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften (Bachelor, Master/Diplom) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektroingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften.
Der Senior Experte Safety-Management hat mindestens 5 Jahre Erfahrung im Safety-Management (CENELEC) im Bereich TSI Teilsystem ZZS.
Die Erfahrung muss über Referenzprojekte nachgewiesen werden."
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung alles Gemeinschftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) "Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (Verwenden Sie die Datei: 21FEI55253_Vorlage_ Projektreferenzen_Teilnahmeantrag) kurz und prägnant (Eigenerklärungen) zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
"
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
"Beauftragte Unternehmen:
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. quattron management Consulting GmbH
3. ISB Rhein-Main GmbH
4. INGE BÜW ETCS Südbaden 2
5. INGE Bauüberwachung ETCS Korridor A - SW
6. INGE BÜW ETCS Südbaden 1
7. Thales
8. Siemens AG "
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) "Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.