Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl) Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI14406
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl)
Trassenauswahl im Bereich südl. Rosenheim – Schaftenau sowie Korridorstudie im Großraum Rosenheimzu
möglichen Strecken-Anschlüssen an die DB Strecken Rosenheim-München, Rosenheim-Wasserburg
undRosenheim-Salzburg.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl)
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Rosenheim, Bezirk Kufstein
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl).
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
LÄ33 NA 33 - Leistungen nach dem Trassenauswahlverfahren – GPR
Es wurden ergänzende Untersuchungen nach Abschluss des Trassenauswahlverfahrens im GPR aufgrund von zusätzlichen
Anforderungen aufbauend auf den Erkenntnissen des Raumordnungsverfahren bzw. ergänzende Überlegungen für eine
Trassierung im Bereich von Morsbach notwendig. Diese sind in gemäß Leistungsbild die ROV-Maßgabenbetrachtung ( Alternative
Verknüpfungsstelle im Bereich Niederaudorf/ Kirnstein (D)) und die Untersuchung der Tieflage der Trasse im Bereich Morsbach
(A). Ein Aufgragnehmechsel ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da nur die jetzige Planungsgemeinschaft IPBN das
Grundwissen und die notwenigen Informationen besitzt und die geforderten Ergebnisse bis zum Begin der Lph 1/2 im September
2021 erbringen kann. Darüber hinaus ist durch das gegebene Wissen aus dem Trassenauswahl ein erheblicher Kostenvorteilt für
das Projekt gegeben, da z.B. das Einarbeiten in die Thematik entfällt. Darüber hinaus entfallen im Gegenzug ein Großeil der
Positionen der LG06 Trassenoptimierung und Maßnahmenplanung (Vorplanung) [Phase 5], was zu einer Minderung des
Gesamtauftragswerts führt.