EÜ Hohlweg Friedberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48865
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Hohlweg Friedberg
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Hohlweg Friedberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ingenieurgesellschaft KEMPA mbH
2. DB Kommunikationstechnik GmbH
3. ISB Rhein-Main GmbH
4. BPS Rail GmbH
5. Birkhoff + Partner Gbr
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Friedberg
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Nachtrag 04: Aufgrund von Hindernissen im Baugrund konnte die Tiefgründung nicht gesamthaft in der geplanten TSP vom 03.09.21 - 07.09.21 durchgeführt werden sondern muss in kurzfristig reaktivierten Sperrung vom 10.09.21 - 13.09.21 vollendet werden. Dadurch kommt es Minderleistung und Stillstandzeiten sowie Vorhaltung von Werkzeug und Gerät.
Des Weiteren ist ein hoher Werkzeugverschleiß zu verzeichnen. Aufgrund dessen ist der Antransport von weiterem Werkzeug in
der TSP für die Aufbereitung von Bohrwerkzeug in der TSP notwendig.
Zudem fallen Zulagen für den weiteren Wochenendeinsatz beim Transportbetonunternehmen, sowie Leerfahrt bei den
Schwertransporten an, welche die Geräte eigentlich am Montag abfahren sollten sowie zusätzliche Anfahrt. Vorhaltung Geräte
und Werkzeug bis zur nächsten TSP
Aufgrund des nicht erreichten Bau-Solls der Tiefgründung von 10 Bohrpfählen in der Sperrpause – 03.09.-07.09.21 - wg.
Bohrhindernissen und erheblichem Materialverschleiß der Bohrkronen muss die Tiefgründung kurzfristig in der kurzfristig
reaktivierten Sperrpause vom 10.09.21 bis 13.09.21 hergestellt werden. Um in der geplanten Sperrpause vom 17.09.21 - 21.09.21 den Überbau einfahren zu können und die Inbetriebnahme zu garantieren, muss zwingend die TSP vom 10.09.21, 22:00 Uhr – 13.09.21, 04:00, sowie die darauf folgende ESP von Friedberg nach Abzw. Görbelheim 13.09.21, 04:00 Uhr – 13.09.21, 08:00 Uhr genutzt werden.