Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar - Energetische Sanierung TGA-Anlagen Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 LPH 1 - 9 Anlagengruppen 2 und 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-HHGF-TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXP4YHVRRY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hospital-fritzlar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar - Energetische Sanierung TGA-Anlagen Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 LPH 1 - 9 Anlagengruppen 2 und 3
Für die Liegenschaft Hospital zum Heiligen Geist Fritzlar wurde ein Energiekonzept über die zukünftige
Wärme- und Kälteversorgung erarbeitet. Das Konzept umfasst die Beschreibung der Bestandssituation,
die vorhandenen Grundlagen, eine Analyse zum Wärme- und Kältebedarf, Variantenuntersuchungen
sowie Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf Grundlage des erstellten Energiekonzeptes für die Wärme- und
Kälteerzeugung aus dem Jahr 2019. Die Entscheidung für eine der Varianten wurde zum Jahresbeginn
2021 getroffen. Auf dieser Grundlage soll nun die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen.
Das Energiekonzept wird Ihnen im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Am Hospital 6 34560 Fritzlar
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden.
Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 15.06.2021; 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform Eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
4. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal erhalten registrierte Bieter eine
elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRFAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur
Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]