Fondsmanagement Hessen Kapital III (EFRE) GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0-00
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wirtschaft.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fondsmanagement Hessen Kapital III (EFRE) GmbH
Vertragsanpassungen wegen separater Finanzierungstranche aus dem EU-REACT-Förderprogramm und in Hinblick auf das Verwahrentgelt .
In Folge der COVID-19-Pandemie stellt die EU zusätzliche Mittel im Rahmen von REACT-EU zur Verfügung. Die Mittel aus REACT-EU sollen neben einer Berücksichtigung im Rahmen des EU Sozialfonds im Rahmen der EFRE-Förderung u.a. zur Förderung von Gründungen, insbesondere in der frühen Pre-Seed-Phase, bereit gestellt werden. Daher beabsichtigen das Land Hessen und die WI-Bank, um speziell Gründern und jungen Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäftsideen und -konzepte zu ermöglichen, der Fonds Hessen Kapital III (EFRE) GmbH aus dem EU-REACT-Förderprogramm eine separate Finanzierungstranche zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat sich das Erfordernis einer Vertragsanpassung in Hinblick auf das Verwahrentgelt ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Eine Aufstockung des Fonds HK III ist als erforderliche Änderung auf Grund unvorhersehbarer Umstände nach § 132 II S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB begründet, da sowohl wegen der Pandemie eine Unvorhersehbarkeit bejaht werden kann, als auch die Erforderlichkeit gegeben ist.
Die Erweiterung ist weiterhin auf Basis von § 132 II S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, da eine
Änderung des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen
Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Außerdem beträgt die Änderung weniger als 50% der ursprünglichen Gesamtvergütung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Vertragsanpassung bezüglich der Übernahme des Verwahrentgelts ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB gerechtfertigt, da die Anpassung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen erforderlich ist. Insbesondere die Entwicklung der Negativzinsen ist ein unvorhergesehener Umstand. Der Wert der Änderung übersteigt nicht 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
noch kein Vertragsschluss erfolgt - Datum musste aus technischen Gründen in der Vergangenheit liegen! Bitte nicht beachten!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)