Leistungen der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0643-21EK3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraport.com/de.html
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt am Main
Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen der Luftsicherheitskontrolle auf dem Flughafen Frankfurt/Main.
Die Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen Frankfurt werden zukünftig in vier Losen erbracht, über welche jeweils separate Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Kontrollstellen des Flughafens sind dabei im Wesentlichen den Losen 1 - 3 geographisch zugeordnet. Aus den jeweiligen Rahmenverträgen ruft Fraport Luftsicherheitskontrolldienstleistungen ab. Los 4 enthält einen Rahmenvertrag über ein Zusatzkontingent von abrufbaren Kontrollstunden. Dieser Rahmenvertrag wird mit den Rahmenvertragspartnern der Lose 1, 2 und 3 abgeschlossen. Daher müssen sich alle Interessenten, die sich für eines oder mehrere der Lose 1, 2 und 3 bewerben, zwingend auch auf Los 4 bewerben.
Weitere Angaben unter II.2.4
Alle Bewerbenden werden im Rahmen der Vergabe gleichbehandelt, hierfür sind Eigentümer- sowie Konzernstrukturen unerheblich.
Terminal 1 Flugsteig A und Z MRKA
Das Los 1 umfasst die Flugsteige A und Z des Terminals 1, die mehrstufige Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) sowie die Sonderprozessstellen First Class Terminal (FCT), General Aviation Terminal (GAT) und die VIP Kontrollstelle A.
Schätzmenge: 1,35 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,88 Mio. Kontrollstunden p. a.
Fraport ist berechtigt, zu gleichbleibenden Bedingungen die Verlängerung des Vertrages um mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate zu verlangen. Diese Verlängerungsoption kann zweimal ausgeübt werden. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Ausübung der Verlängerungsoption durch Fraport besteht nicht. Fraport übt die Option spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber der Auftragnehmerin aus, durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebe-kanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ({{{eignungUrl}}}, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Terminal 1 Flugsteig B
Das Los 2 enthält den Flugsteig B des Terminals 1 einschließlich der dort verorteten Sonderprozessstellen Short Connex (SCSC) und die VIP Kontrollstelle B.
Schätzmenge: 0,97 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,09 Mio. Kontrollstunden p. a.
Fraport ist berechtigt, zu gleichbleibenden Bedingungen die Verlängerung des Vertrages um mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate zu verlangen. Diese Verlängerungsoption kann zweimal ausgeübt werden. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Ausübung der Verlängerungsoption durch Fraport besteht nicht. Fraport übt die Option spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber der Auftragnehmerin aus, durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebe-kanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ({{{eignungUrl}}}, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Terminal 1 Flugsteig C Terminal 2 und Terminal 3 Flugsteig G
Zum Los 3 gehören der Flugsteig C des Terminal 1 und das Terminal 2 mit den Flugsteigen D und E. Sollte der Flugsteig G des Terminal 3 während der Vertragslaufzeit dieses Loses in Betrieb genommen werden, werden die dortigen Luftsicherheitskontrollen (Fluggastkontrollen und MRKA) auch diesem Los zugeordnet.
Schätzmenge: 1,03 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,71 Mio. Kontrollstunden p. a.
Fraport ist berechtigt, zu gleichbleibenden Bedingungen die Verlängerung des Vertrages um mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate zu verlangen. Diese Verlängerungsoption kann zweimal ausgeübt werden. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Ausübung der Verlängerungsoption durch Fraport besteht nicht. Fraport übt die Option spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber der Auftragnehmerin aus, durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform.
DDie Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebe-kanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ({{{eignungUrl}}}, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zusatzkontingent
Los 4 enthält einen Rahmenvertrag über ein Zusatzkontingent von abrufbaren Kontrollstunden im Umfang gemäß Anhang 6 d. Dieser Rahmenvertrag wird mit den Rahmenvertragspartnern der Lose 1, 2 und 3 abgeschlossen.
Fraport entscheidet während der Laufzeit des Vertrages über die Erforderlichkeit des Abrufs und das Abrufvolumen; eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht.
Nach Aufforderung durch Fraport in Textform sind die Rahmenvertragspartner jeweils verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung Fraport ein Konzept für den Einsatz des Zusatzkontingents unter Einhaltung aller vereinbarten Leistungsanforderungen vorzulegen. Fraport entscheidet dann, bei welchem der Rahmenvertragspartner der Abruf erfolgt. Diese Entscheidung erfolgt durch Bewertung der Konzepte im Rahmen eines Miniwettbewerbs anhand folgender Kriterien: Voraussichtliche Unterschreitung der Wartezeiten, voraussichtlich hinreichender Durchsatz, voraussichtliche Erfüllung der Kontrollstundenanforderung. Für diese Kriterien gelten die Definitionen des Anhangs 8 sinngemäß. Hierbei wird zur Plausibilisierung auch auf die bis dahin gemachten tatsächlichen Erfahrungen mit den Auftragnehmerinnen in den Losen 1 bis 3 abgestellt. Ebenfalls wird der Angebotspreis bei der Vergabe berücksichtigt. Die Auftragnehmerin ist dabei an den mit Angebot abgegebenen Höchstpreis gebunden. Abschläge auf diesen Höchstpreis können von der Auftragnehmerin angegeben werden.
Fraport teilt allen Vertragspartnern die Entscheidung in Textform mit. Ein Abruf aus dem Zusatzkontingent kann erst 12 Wochen nach Mitteilung der Entscheidung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung, die sich nur auf das Los 4 beschränkt, nicht zulässig ist.
Maximalmenge: 0,2 Mio. Kontrollstunden p. a.
Fraport ist berechtigt, zu gleichbleibenden Bedingungen die Verlängerung des Vertrages um mindestens sechs, höchstens jedoch zwölf Monate zu verlangen. Diese Verlängerungsoption kann zweimal ausgeübt werden. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Ausübung der Verlängerungsoption durch Fraport besteht nicht. Fraport übt die Option spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber der Auftragnehmerin aus, durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebe-kanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ({{{eignungUrl}}}, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381), welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108381) werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) zu belegen.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) zu belegen.
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (ZifferIII.1.3) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und
auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
o dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381) und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.deelektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Loslimitierung gemäß Ziffer II.1.6):
Der Bieter gibt mit seinem Angebot eine Präferenzreihenfolge an, für den Fall, dass er in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Zuschlag erfolgt dann auf das gewonnene Los mit der höchsten Präferenz. Die übrigen Lose werden ohne das Angebot des bereits bezuschlagten Bieters gewertet. Sofern nicht mindestens ein weiteres, wertbares Angebot im jeweiligen Los vorliegt, kann die Auftraggeberin die Loslimitierung aufheben und mehrere Lose an einen Bieter vergeben.
Ortsbegehung:
Jedem Bieter wird im Rahmen der Angebotsphase - noch nicht während des Teilnahmewettbewerbs - eine Ortsbegehung ermöglicht, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen zu können.
Begehungstermine gemeinsam mit Fraport können zu Beginn der Angebotsphase elektronisch über die Vergabeplattform angefragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen odervorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381), verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108381) werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabe-unterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 10.12.2021, 14:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattformregelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]