2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 083-161645
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2 km Kabeltiefbaumaßnahmen mit rd. 70 Querungen, 23 Hilfsbrücken, 2 km Baustraße, 5 Weichenmit Ausrüstung 50 Hz, Gleisanschlüsse und Neubau von 3 Logistik-Gleisen, 4 Gebäude-Rückbauten,Signalfundamente erstellen, 1 Kanalbau Schacht DN4000.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
217
- Auffüllen der Sockel von Mehrlängenschränken mit Granulat zur Minderung von Kondenswasser-Bildung
- Fachgerechtes Verschließen der Einführungen.
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
217
- Auffüllen der Sockel von Mehrlängenschränken mit Granulat zur Minderung von Kondenswasser-Bildung
- Fachgerechtes Verschließen der Einführungen.
Der AN ist bereits mit den Kabelarbeiten in diesem Bereich beauftragt. Im Zuge der fachtechnischen Abnahme (siehe Abnahmeniederschrift 03-01/2021/ThK, Punkt 20) wurde durch den Abnahmeprüfer gefordert, dass die Sockel der Schränke mit Granulat verfüllt werden zur Vermeidung von Kondenswasser-Bildung.. Das Verfüllen der Schränke findet somit im Zuge der hauptvertraglichen Leistungen statt. Das Herauslösen einzelner Systeme aus der zu erstellenden Anlage bzw. Eingriffe in diese ist daher nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeschieden werden können müssen. Speziell das Haftungsrisiko bei Schaltschrank-Arbeiten von Dritten wäre unkalkulierbar hoch. Eine neu zu bindende Firma erzeugt Kosten für die zusätzliche Baustelleneinrichtung und muss in das Bauvorhaben sowie die Örtlichkeit neu eingewiesen werden. Dies würde zu proportional extrem hohen Zusatzkosten füh