VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³;
— PSS 1 260 m³;
— Erdeinbau 560 m³;
— Gleiseinbau 2 560 m;
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück;
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m;
— Signalgründung 30 Stück;
— Kabelverlegung 53 300 m;
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m;
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück;
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2;
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung - 1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³,
— PSS 1260 m³; Erdeinbau 560 m³,
— Gleiseinbau 2 560 m,
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück,
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m,
— Signalgründung 30 Stück,
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m,
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück,
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2,
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Zusätzlicher Kabeltiefbau Bahnsteig Bahnhofsgebäude
Das Bau-Soll beinhaltet die Erstellung der Ausführungsplanung zum Kabeltiefbau auf der Grundlage der Entwurfsplanung sowie die Ausführung des Kabeltiefbaus und die LST-Kabelzugarbeiten gem. der PT 1 - Planung. Im Rahmen der Bauausführung stellte sich heraus, dass die Verlegung der Stammkabel nicht wie in der Entwurfsplanung sowie der PT 1-Planung vorgesehen durch bestehende Rohrzüge im Bahnsteig 1 im Bahnhof Fürth möglich ist, da diese bereits vollständig belegt sind, sodass die zur LST-Inbetriebnahme notwendigen Kabel in einer Ersatztrasse verlegt werden müssen. Die betroffenen Kabel sind alle dem ESTW-A-NFUH und damit der Interimslösung zuzuordnen. Das Erweitern der Bestandstrassen ist nicht möglich, da zu diesem Zweck der bereits in Betrieb befindliche und genutzte Bahnsteig 1 aufgerissen und für den Personenverkehr gesperrt werden müsste.
Bei einer Begehung mit den Anlagenverantwortlichen sowie dem Eigentümer der Bahnsteige stellte sich eine Ersatztrasse unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude neben dem bis zur Inbetriebnahme durchgehend gesperrtem Gleis 20 als einzige mögliche, bis zur Inbetriebnahme realisierbare Variante heraus. Alle anderen Trassen wären mit der Herstellung neuer Querungen und damit einhergehenden Gleissperrungen, die bis April 22 nicht zu realisieren sind sowie einer Überschreitung der zulässigen Maximalkabellängen verbunden. Die Planung und Realisierung dieser Ersatztrasse ist für die Inbetriebnahme des ESTW-A-NFUH (Interimslösung) unabdingbar. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund der auf den Kabeltiefbauarbeiten unmittelbar aufbauenden Kabeverlege, -mess, und - anschlussarbeiten zu einer verspäteten Inbetriebnahme sowie zusätzliche Kosten für separate Baustelleneinrichtung, Logistik, Maschinen- und Personaleinsatz führen.