Projektionspapier für Raumschießanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 332-2021-0553
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektionspapier für Raumschießanlagen
Projektionspapier für Raumschießanlagen
Projektionspapier in der Breite kleiner als 3 m, Rollen 100 m lang
Projektionspapier in der Breite kleiner als 3 m, Rollen 100 m lang,
190 g pro m².
Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme keiner
Mindestmenge.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf
Abnahme weiterer Mengen.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt:
Pos. 1 - 144 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 2 - 163 cm: beträgt 230 Stück.
Pos. 3 - 200 cm: beträgt 50 Stück.
Pos. 4 - 230 cm: beträgt 140 Stück.
Pos. 5 - 235 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 6 - 240 cm: beträgt 160 Stück.
Pos. 7 - 250 cm: beträgt 330 Stück.
Pos. 8 - 264 cm: beträgt 320 Stück.
Die geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der
Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen
Bedarfsmengen der in Anlage 1 aufgeführten Behörden und
Einrichtungen festgelegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 10 % mehr als die
geschätzte Gesamtbedarfsmenge durch die Besteller abrufen
zu lassen (Höchstabnahmemenge).
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Projektionspapier in der Breite von 3m oder größer, Rollen 60 m lang
Projektionspapier in der Breite von 3 m oder größer,
Rollen 60 m lang, 250 g pro m².
Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme keiner
Mindestmenge.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf
Abnahme weiterer Mengen.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt:
Pos. 1 - 300 cm: beträgt 30 Stück.
Pos. 2 - 310 cm: beträgt 320 Stück.
Pos. 3 - 420 cm: beträgt 90 Stück.
Die geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der
Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen
Bedarfsmengen der in Anlage 1 aufgeführten Behörden und
Einrichtungen festgelegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zu 10 % mehr als die
geschätzte Gesamtbedarfsmenge durch die Besteller abrufen
zu lassen (Höchstabnahmemenge).
Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B2
8FCB77A75C0B.2_cid335
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.