Medizintechnik 5 – Los 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 99426-07-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizintechnik 5 – Los 1-4
Medizinisches Mobiliar, Infusionstechnik, Ultraschalgerät, C-Bogen,
Funktionswagen etc.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß- und Rechnungsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E44981961 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Teillos 1: Infusionstechnik
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
-Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023
Einzelfristen: Lieferung Teillos 1: Infusionstechnik – vorauss. März - April 2023
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
-Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023
Eizelfristen: Lieferung Teillos 2: Teilweise Montage und Lieferung der Gerätschaften - vorauss. Februar - März 2023
Restlieferung April - Mai 2023
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 3: C-Bogen
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
-Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023
Einzelfristen:
Lieferung Teillos 3: C-Bogen vorauss. Mai 2023
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Teillos 4: Ultraschallgeräte
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
-Neubau Bettenhaus Groß-Umstadt-
Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023
Einzelfristen:
Lieferung Teillos 4: Ultraschallgerät – vorauss. Mai 2023
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 5, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschließende Nachweisliste VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•633 EU Angebotsschreiben
•Leistungsverzeichnis
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
•05 b) Bieterangabenverzeichnis (notwendige Bieterangaben)
•Die CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktgesetz ist als Anlage dem Angebot für folgende Positionen, gemäß dem LV, beizufügen
Teillos 1:
Pos. 01.01.0001: Infusionspumpe
Pos. 01.01.0002: Infusionsspritzenpumpe
Pos. 01.01.0003: Dockingstation
Teillos 2:
Pos. 02.01.0001: Absaugung bronchial DL
Pos. 02.01.0004: Defibrillator mit EKG-Schreiber und SM
Pos. 02.01.0005: HF-Chirurgiegerät Bipol. Umschaltbar, Monop. M. Fußschalter
Pos. 02.01.0009: Transportliege (Endoskopie)
Pos. 02.01.0010: Untersuchungsliege, fahrbar und höhenverstellbar
Pos. 02.01.0011: O2-Entnahmegerät mit Durchflußmesser, ZGA
Pos. 02.01.0013: Patiententransporter, Standard
Pos. 02.01.0014: Röntgen-Gonadenschutz-Set
Pos. 02.01.0015: Röntgenschürze
Pos. 02.01.0028: Wärmegerät zum Auftauen von Blut und Plasma
Pos. 02.01.0029: Untersuchungs- und Behandlungsstuhl für Gynäkologie
Pos. 02.01.0030: HNO-Untersuchungsstuhl
Pos. 02.01.0032: Wärmestrahler, Säuglingspflege, wandmontiert
Teillos 3:
Pos. 03.01.0001: C-Bogen universell mit Bildverstärkereinheit 23 cm, 2D Darstellung
Teillos 4:
Pos. 04.01.0001: Ultraschall mit Farbdoppler, mobil, Standard
Pos. 04.01.0002: Ultraschall mit Farbdoppler, mobil, Interdisziplinär
•Prospekt oder Datenblatt für folgende Positionen ist, gemäß dem LV, dem Angebot beizufügen:
Teillos 1:
Pos. 01.01.0001: Infusionspumpe
Pos. 01.01.0002: Infusionsspritzenpumpe
Pos. 01.01.0003: Dockingstation
Teillos 2:
Pos. 02.01.0001: Absaugung bronchial DL
Pos. 02.01.0002: Absaugung bronchial DL mit Tragegestell 2x1L
Pos. 02.01.0003: Auftritt, 2-stufig in CNS
Pos. 02.01.0004: Defibrillator mit EKG-Schreiber und SM
Pos. 02.01.0005: HF-Chirurgiegerät Bipol. Umschaltbar, Monop. M. Fußschalter
Pos. 02.01.0006: Arzthocker, fahr-/drehbar
Pos. 02.01.0007: Infusionsflaschenhalter f. GTS, höhenverstellbar, 4 Haken
Pos. 02.01.0008: Instrumentenzureichetisch, ölhydraulisch, groß
Pos. 02.01.0009: Transportliege (Endoskopie)
Pos. 02.01.0010: Untersuchungsliege, fahrbar und höhenverstellbar
Pos. 02.01.0011: O2-Entnahmegerät mit Durchflußmesser, ZGA
Pos. 02.01.0012: Paravent, fahrbar
Pos. 02.01.0013: Patiententransporter, Standard
Pos. 02.01.0014: Röntgen-Gonadenschutz-Set
Pos. 02.01.0015 bis 0019: Röntgenschürze
Pos. 02.01.0020: Röntgenschürzenhalter für 5 Schürzen, wandmontiert
Pos. 02.01.0021 bis23: Behandlungs- und Verbands und Anästhesiewagen
Pos. 02.01.0024: Wagen, Vielzweck
Pos. 02.01.0024 bis 0027: Wandhalterung EDV, höhenverstellbar, mit 1 oder 2
Ablagen
Pos. 02.01.0028: Wärmegerät zum Auftauen von Blut und Plasma
Pos. 02.01.0029: Untersuchungs- und Behandlungsstuhl für Gynäkologie
Pos. 02.01.0030: HNO-Untersuchungsstuhl
Pos. 02.01.0032: Wärmestrahler, Säuglingspflege, wandmontiert
Teillos 3:
Pos. 03.01.0001: C-Bogen universell mit Bildverstärkereinheit 23 cm, 2D Darstellung
Pos. 03.01.0001: Abschnitt F: Besonderheiten
Teillos 4:
Pos. 04.01.0001: Ultraschall mit Farbdoppler, mobil, Standard
Pos. 04.01.0002: Ultraschall mit Farbdoppler, mobil, Interdisziplinär
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•124 Eigenerklärungen zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (sofern nicht präqualifiziert)
•234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
•235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
•Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
•Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
•Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236
•Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
•Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
-eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
-die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E44981961möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]