Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2021-00037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594 (dann 60486)
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region Mitte
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region Nord
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region Mitte-Nord
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region Ost
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region Süd
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Ortsveränderliche CO²-Ampeln - Region West
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von ortsveränderlichen CO² Ampeln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister (Formular VHB 124 Hessen)
Angabe des Umsatzes mind. der letzen beiden Jahre (Formular VHB 124 Hessen)
Der Auftragnehmer hat den Nachweis in Form von 1 vergleichbaren Referenz der letzen 2 Jahre mit zugehörigen Rechnungswerten und Ausführungszeiten zu erbringen, dass sein Unternehmen für den Umfang sowie die fristgerechte Ausführung der Dienstleistung geeignet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung ist aus Platzgründen unter Punkt VI.3 hinterlegt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Begründung von Punkt IV.1.1. für das beschleunigte Verfahren:
Die Corona-Pandemie hat sich durch die Delta-Mutante dahingehend geändert, dass nun auch Kinder und Jugendliche wesentlich schneller infiziert werden können, da die Mutante infektiöser ist als der Stammvirus und für das Jugendalter besonders kompatibel erscheint.
Aufgrund der zuletzt wieder dramatisch steigenden Infektionszahlen und zusätzlichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Delta-Mutante, ist ein umgehendes Handeln zur Vermeidung von weiteren Schulschließungen unabdingbar. Neben den sonstigen Hygiene-Vorgaben sind die Räume regelmäßig zu lüften. Damit dies im schulischen Alltagsgeschehen nicht in Vergessenheit gerät, ist es dringend erforderlich, mithilfe von CO²- Ampeln an die Regelmäßigkeit der Lüftung zu erinnern.
Parallel zu der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten sollen daher flächendeckend CO²-Ampeln für die Schulen angeschafft werden, um das Lüftungsverhalten der Schulen während der Corona Pandemie weiterhin nachhaltig zu unterstützen. In Verbindung mit einem guten Lüftungskonzept kann so die Anzahl der Aerosole in den Räumen verringert werden, was die Gesundheitsgefährdung der Kinder und den Lehrkräften erheblich minimieren kann.
Nur durch die verkürzte Ausschreibungsfrist von 15 Tagen, kann eine zeitnahe Beschaffung der CO² Ampeln Anfang Januar 2022 zum Ende der Weihnachtsferien möglich gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).