O-Arm Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000319
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
O-Arm Fulda
Beschaffung eines mobilen Bildgebungssystems mit lateralem Zugang zum Patienten für Klinikum Fulda gAG
O-Arm der jüngsten Generation mit lateralem Zugang
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe konnte nur als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erfolgen, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Bereich der intraoperativen Navigation und Bildgebung bietet das Unternehmen innovative Lösungen für hochpräzise und zuverlässige Eingriffe in der Orthopädie an. Der mobile, multidimensionale 0-Arm als chirurgisches Bildgebungssystem mit lateralem Zugang liefert dem Orthopäden eine außergewöhnliche Bildqualität im 2D-Fluoro- sowie im 3D-Scan-Modus und verbindet dabei die Funktionen eines traditionellen C-Bogens mit denen eines intraoperativen 3D-Bildgebungssystems. Vergleichbare Systeme mit lateralem Zugang sind am Markt nicht verfügbar. Dieser Zugang ist für einen reibungslosen OP Ablauf essentiell, weil ansonsten Fusseitig das sterile Instrumentarium und Kopfseitig die Anästhesie mit dem Narkosegerät im Weg steht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
O-Arm Fulda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Gern. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.