Landkreis Waldeck-Frankenberg_Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Waldeck-Frankenberg_Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Aufgrund dessen strebt der Landkreis den Abschluss eines Rahmenvertrages zum Fahrradleasing im Sinne des TV Fahrradleasing an. Leasingnehmer wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Dieser schließt mit seinen interessierten Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Mittlerweile unterstützen Dienstleister das Management des Fahrradleasings und die erforderliche Infrastruktur. Diese Fahrräder werden von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten des Landkreises ausgehändigt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den beschäftigten selbst übernommen. Seit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 ist diese Form der Entgeltumwandlung für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst möglich. Diese Möglichkeit soll nun genutzt werden. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Beschäftigten sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Ja, um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]