Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda und Stadt Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: FD-1-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda und Stadt Fulda
Los 1: Sammlung von ca. 24.000 Mg/a Restmüll, ca. 16.000 Mg/a Bioabfall, ca. 11.000 Mg/a PPK im Zweckverbandsgebiet. Gefäßentleerung Restmüll 14tägig oder 4wöchentlich, 1.100l tlw. alle 7 Tage bzw. auf Abruf ca. 987.000 Entleerungen/a
14tägige Sammlung Bioabfall mit Betrieb eines Störstoffdetektionssystems, ca. 785.000 Entleerungen/a. Sammlung von PPK, ca. 11.000 Mg/a, ca. 583.000 Entleerungen/a.
Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
Betrieb eines Identsystems mit Weitergabe der Daten an die Software des AG.
Behältermanagement für die im Eigentum des AG befindlichen Gefäße.
Bewirtschaftung von ca. 53.400 Restmüllgefäße 120l-1.100l, ca. 37.200 Bioabfallgefäße 120l und 240l, ca. 48.000 PPK-Gefäße 240l und 1.100l.
Ca. 5.500 Grundstücksanfahrten pro Jahr
Lieferung von Abfallgefäßen, die während der Vertragslaufzeit benötigt werden: ca. 380 MGB/a 120l, 950 MGB/a 240l, 12 MGB/a 360l, 1 MGB/a 660l, 65 MGB 1.100l. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only), Behälter kompatibel zum Gefäßbestand des AG (Gefäße der ese GmbH und der Fritz Schäfer GmbH).
Los 2: Sammlung von Restsperrmüll und Altholz incl. Einrichtung und Betrieb einer Anmelde-Hotline im Zweckverbandsgebiet. ca. 1.750 Mg/a Restsperrmüll und ca. 2.000 Mg/a Altholz.
Nutzung der Software des AG (Einpflegen der tel. Anmeldungen, Übernahme der Anmeldedaten zum Zweck der Abfuhrplanung).
Wenn der AN den Sperrmüll zusammen mit Altholz in einem Fahrzeug sammelt und das Stoffgemisch nachsortiert, können die Fraktionen gemeinsam gesammelt werden.
Verarbeitung der Anmeldedaten incl. Kommunikation mit den Anmeldern (Terminvergabe, Beratung usw.) ist Sache des AN.
Los 3:
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems im Stadtgebiet der Stadt Fulda, ca. 3.800 Mg/a im monatlichen Rhythmus im Gebiet der Stadt Fulda.
Übernahme des Gefäßbestands per Kauf zu definierten wirtschaftlichen Konditionen und Gestellung der Gefäße auf Mietbasis incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 14 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.320 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),
Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Gesamtumschlagmenge: bis ca. 4.800 Mg/a, Annahme von Anlieferungen aus der Container- und Vereinssammlung sowie der Erfassung auf dem Wertstoffhof.
Der Standort der Übergabestelle: Wie unter Los 1 beschrieben.
Abfuhrlogistik Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Identsystems, Behältermanagement, Umschlag PPK
Zweckverbandsgebiet des Landkreises Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sammlung von Sperrmüll und Altholz
Zweckverbandsgebiet des Landkreises Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems incl. Behältergestellung und -bewirtschaftung
Stadtgebiet der Stadt Fulda
Siehe Nr. II.1.4
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1 und 3: Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1+3.docx“ (steht per Download zur Verfügung) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (das können MGB oder Diamond-Umleerbehälter – DU – oder beides sein, MGB ist hier synonym für beide Abfallbehälterarten) entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 10.000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1+3.docx“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1 und 3: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem Los 1+3.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen. (technische Leistungsfähigkeit)
Los 2: Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.3 Formular Referenzen sperrige Abfälle Los 2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass analog zu Los 1 der Bieter von einem Standort aus mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 1.000 Mg/a im Durchschnitt der genannten 3 Jahre über alle Referenzen hinweg abgefahren hat (berufliche Leistungsfähigkeit).
Logistikkonzept Los 1-3: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Abfuhrmenge von Sperrmüll pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Lose 1-3.docx“ zu verwenden. Es müssen nur die Zeilen ausgefüllt werden, für die der Bieter ein Angebot unterbreitet. Bietet beispielsweise ein Interessent nur für Los 1, kann infolgedessen die Zeile „Sperrmüll Los 2“ bzw. PPK (Los 3) unausgefüllt bleiben. (technische Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: wie unter Nr. III.1.2 beschrieben.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 1.6 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für das Angebot des Bieter für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die jeweils anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind
Bezüglich der Wertung der Angebote wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=bester Preis) über die Lose 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Rabattierungen für eine Vergabe der genannten Lose an einen Bieter gefällt wird. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist somit der niedrigste Preis über beide Lose.
Bezogen auf Los 3 erfolgt die Vergabe nach dem niedrigsten Wertungspreis unter Berücksichtigung möglicher Rabatte im Fall der Vergabe weiterer Lose. Nur wenn der Rabatt bewirkt, dass sich das Angebot des betreffenden Bieters durch den Rabatt als das niedrigste Angebot in Los 3 platziert, erfolgt der Zuschlag auf dieses Angebot, auch wenn in der Summe über mehrere Angebote sich ein niedrigerer Gesamt-Wertungspreis (über alle Loskombinationen) errechnen sollte.
Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1-3 Nr. 14 wird explizit hingewiesen.
Die Ausschreibung der Leistungen der Lose 1+2 erfolgt im Namen und Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda.
Die Ausschreibung der Leistungen des Loses 3 erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Fulda, Der Magistrat, Schlossstr. 1, 36037 Fulda.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]