Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/2KM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, Handels- und Investitionspotenziale in Afrika zu ermitteln sowie Unternehmen beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen zu unterstützen und zu begleiten.
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme, die Bestandteil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist. Im Rahmen des kombinierten Moduls sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland aus den jeweiligen Branchen beim Markteintritt in einer Region unterstützt werden. Zielgruppe sind Unternehmen, die ein geschäftliches Interesse an der Region oder aber auch einzelnen Ländern dieser Region haben. Angesprochen sind Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette der betreffenden Branche anbieten.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktstudie und individuelle Beratung von deutsche Unternehmen
Zielregion: Südliches Afrika (Südafrika, Namibia, Angola, Botsuana)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Abfallwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Zeitraum: 1. Quartal 2022 bis 3. Quartal 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Fehlende Mülltrennung, mangelnde Kapazitäten zur Sammlung, Deponierung und Verwertung von Abfällen sowie eine niedrige Recyclingquote kennzeichnen in unterschiedlichem Maße den Abfallsektor im Südlichen Afrika (Südafrika, Namibia, Angola, Botsuana). Dem gegenüber stehen politischer Wille zur Verbesserung der Situation sowie bereits verabschiedete nationale Strategien und verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen zum Abfallmanagement, etwa in Südafrika oder Namibia. Ziel des Kombinierten Moduls ist es, die daraus entstehenden Geschäftschancen sowie das Marktumfeld und -potentiale in der Abfallwirtschaft im Südlichen Afrika herauszuarbeiten und interessierten deutschen Unternehmen mit der Zielmarktstudie, einer Informationsveranstaltung sowie der individuellen Beratung zu vermitteln. Der Fokus soll dabei auf dem gesamten Zyklus und allen relevanten Sub-Branchen/-bereichen der Abfallwirtschaft liegen, u.a.:
- Vermeidung von (Plastik-)Abfall, Sammlung und Verwertung von PET- Flaschen.
- Abfallverwertung: Weiterverwendung, Recycling, thermische Abfallbehandlung (Waste-2-Energy).
- Abfallbehandlung: Sammlung und Sortierung von Siedlungsabfällen, Transport, Deponierung.
- Behandlung organischer Abfälle - Verhinderung von Deponierung, Kompostierung bzw. Biogaserzeugung, Behandlung von Bergbauabfällen (z.B. Flugasche, Schlacke, Eisensauen).
- Behandlung von Elektroschrott und Altgeräten.
Bestehende Publikationen (etwa der GTAI) und Projekte (bspw. im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU) sind dabei als mögliche Anknüpfungspunkte zu berücksichtigen. Weitere inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Anpassungen können zudem zu Beginn des kombinierten Moduls im Rahmen des Kick-Offs sowie im weiteren Verlauf des Projekts vom Auftraggeber vorgenommen werden. Eine enge, auch inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber ist im Laufe des gesamten kombinierten Moduls zwingend erforderlich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.;
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für das Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner ist folgendermaßen zu beschriften: KM-WNA_2022_Name Firma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber und Bewerberinnen durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.