Rahmenvereinbarung Klärschlammentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: SESCH-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschwege.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Klärschlammentsorgung
Abfuhr und Entsorgung von Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Eschwege für die Jahre 2022-2026.
Die Kreisstadt Eschwege betreibt eine Zentralkläranlage für 60 000 EW.
Im Zentralklärwerk der Kreisstadt Eschwege wird überwiegend das häusliche Abwasser der angeschlossenen Einwohner behandelt. Gewerbliche oder industrielle Abwässer fallen nur in relativ geringen Umfang an.
Feststoffe (> 0,6 cm Durchmesser) werden über einen Rechen aus dem Abwasserstrom entfernt und gesondert entsorgt. Außerdem verfügt das Zentralklärwerk über einen Sandfang, mit dem schwere anorganische Bestandteile aus dem Abwasserstrom entfernt und gesondert entsorgt werden.
Der in der Vorklärung anfallende organische Schlamm und der Überschussschlamm aus den Belebungsbecken des Zentralklärwerks werden in einem Faulturm anaerob stabilisiert.
Der Klärschlamm wird mittels Kammerfilterpressen unter Zugabe von Polymeren auf ca. 20-30 % Trockensubstanz entwässert. Die Abfuhr und Entsorgung einschließlich der erforderlichen Nebenleistung sind Gegenstand der Ausschreibung.
Der Auftragnehmer stellt die notwendigen Abrollcontainer. Die einzelnen Container sind auf Fahrzeuge zu übernehmen und zur Entsorgung abzufahren.
Die Klärschlammjahresmenge beträgt ca. 2 600 t (mit 20-30% TS), wobei die wöchentlichen Anfallmengen schwanken können. Ein Anspruch auf Abnahme dieser aus den Vorjahren abgeleiteten Schätzmenge besteht nicht. Die Menge kann nach oben oder unten schwanken ohne dass dies Auswirkungen auf die übrigen Vereinbarungen, insbesondere den Einheitspreis pro Tonne, nach sich zieht.
Eine Klärschlammanalyse des ausgefaulten Schlammes aus dem Faulturm liegt als Anlage bei.
Der Entsorgungsvertrag wird auf eine Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Er beginnt am 01.02.2022 und endet zunächst am 31.01.2024. Eine Verlängerung des Entsorgungsvertrag um jeweils ein Jahr (maximal 2 Jahre) ist geplant, hängt aber von der zufriedenstellenden Entsorgungsleistung des Auftragnehmers ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Es wird ein Nachweis zur Sicherstellung der Entsorgung für den genannten Zeitraum benötigt (Nachweis Entsorgungsfachbetrieb), Nachweis der Transportbefähigung von Klärschlamm.
1. Mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Tätigkeiten der vergangenen drei Jahre,
2. Anfrage, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
- Angaben zu Mitarbeitern (Jahresdurchschnittlich mindestens 5 im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter pro abgeschlossenem Geschäftsjahr).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]