digiLIFT - digitale Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: digiLIFT-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
digiLIFT - digitale Plattform
Ausschreibung digitale Plattform
digiFORT gGmbH Große Rosenstraße 21 34117 Kassel
Ausgeschrieben wird eine zentrale Plattform "digiLIFT- Digitale Bildung in Hessen", die insbesondere als digitale Kommunikationsplattform und Wissensplattform dient sowie ein Controlling- und Monitoring-System darstellt. Auf der zu entwickelnden Plattform werden diejenigen Daten gesammelt und gepflegt, die dazu dienen, die Träger, die Regiestelle und das Ministerium zu unterstützen sowie die Träger bestmöglich mit materiellen Ressourcen und Bildungsangeboten zu versorgen.
Im Einzelnen wird auf das Leistungsbild, Anlage 1 zum Vertrag verwiesen.
REACT-EU "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe" (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas)- Förderaufruf EU REACT aus 2021 - hier Interventionsansatz 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Die Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Siehe Formblatt Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Informationen zum Verfahrensablauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind möglichst bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RF9P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 GWB Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.