Ausschreibung der Bio- und Grünabfallverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: AZV1-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-hef-rof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Bio- und Grünabfallverwertung
Los 1: Verwertung von Bioabfällen incl. Abholung der Bioabfälle an den vom AG bestimmten Umschlageinrichtungen. ca. 11.000 Mg/a. Umschlag von Teilmengen auf der Umschlaganlage des AZV bis 31.05.2024 durch den AN
Los 2: Verwertung von Grünabfällen incl. Abholung der Grünabfälle an den vom AG bestimmten Umschlageinrichtungen. ca. 2.700 Mg/a. Umschlag auf der Umschlaganlage des AZV bis 31.05.2024 durch den AN
Bioabfallverwertung
Umschlagstellen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Verwertungsanlagen des AN
einmalige einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Grünabfallverwertung
Umschlagstelle EZH des AZV und Verwertungsanlagen des AN
einmalige einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfällen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nettlingen
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31185
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfällen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7, V.2.2 und V.2.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.