Softwarepflege - Weiterentwicklung/Pflege - Installationssupport Referenznummer der Bekanntmachung: 143/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarepflege - Weiterentwicklung/Pflege - Installationssupport
Softwarepflege - Weiterentwicklung/Pflege - Installationssupport
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Softwarepflege - Weiterentwicklung/Pflege - Installationssupport
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts an dieser Software und der zugehörigen Schnittstellen. Die hier zu erbringenden Programmierleistungen erfordern Änderungen am Quellcode, die aufgrund des bestehenden Ausschließlichkeitsrechts nur von der Firma Administration Intelligence AG erbracht werden können. Ebenso erfordern Beratungs- und Unterstützungsleistungen detaillierte Kenntnis und Einsichtnahme in den Quellcode. Eine bedarfsgerechte Leistungserbringung ist nur durch die Software des „Vergabe-Managers“ möglich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softwarepflege - Weiterentwicklung/Pflege - Installationssupport
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)