Aufstockung des Gesamtbudget des bestehenden RV 181/2019 Referenznummer der Bekanntmachung: 181/2019N1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung des Gesamtbudget des bestehenden RV 181/2019
Aufstockung des Gesamtbudget des bestehenden RV 181/2019
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Aufstockung des Gesamtbudget des bestehenden RV 181/2019
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es geht um die Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsvertrags über das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement bei unveränderter Laufzeit des Vertrags. Hier hat sich im Bereich der Awareness-Schulungsmaßnahmen ein erhöhter Bedarf ergeben, da es aufgrund der nicht vorhersehbaren pandemischen Lage im Jahr 2020/2021 in der Landesverwaltung zu einem erheblichen Anstieg der Nutzung mobiler IT Leistung gekommen ist. Damit einhergehend bestehen erhöhte Bedarfe an Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden. Dieser Bedarf ist zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufstockung des Gesamtbudget des bestehenden RV 181/2019
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)