Wildberg, Kengeltunnel, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20969
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Wildberg, Kengeltunnel, Planung
Karlsruhe
Wildberg, Kengeltunnel Planung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wildberg, Kengeltunnel, Planung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Wildberg, Kengeltunnel Planung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 10 Erstellung Plangenehmigungsunterlagen
Der Aufwand für Einarbeitung und erforderliche Abstimmung zwischen zwei AN wäre in diesem Fall unangemessen aufwändig und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die zusätzlichen Leistungen sind von den ursprünglichen Leistungen des Vertrages technisch nicht trennbar.