Beschaffung von fünf automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-3731-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baunatal
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baunatal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vellmar
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vellmar.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Felsberg
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.felsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von fünf automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb
Die Kommunen Stadt Kassel, Stadt Baunatal, Stadt Vellmar und
Stadt Felsberg beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von insgesamt fünf (5) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb Typ DLAK 23/12 nach DIN, davon zwei (2) DLA(K) 23/12 für die Stadt Kassel und je eine (1) DLA(K) 23/12 für die Städte Baunatal, Vellmar und Felsberg, und samt der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung.
Fahrgestell und Aufbau
Beschafft werden fünf (5) baugleiche Drehleiterfahrzeuge mit Korb Typ DLAK 23/12 entsprechend DIN 14043 (automatische Drehleiter) zwei (2) für die Stadt Kassel und jeweils eines für die Städte Baunatal, Felsberg und Vellmar (= ein (1) Vertrag je Kommune im Sinne eines geschuldeten Erfolgs.
Das Design und die Ausrüstungslagerung kann bei den Fahrzeugen unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Baugleichheit als Fördervoraussetzung ist bei der Auftragsausführung zwingend zu berücksichtigen und umzusetzen.
Ebenso muss das Merkblatt für Aufbauhersteller von Feuerwehrfahrzeugen (www.hmdis.hessen.de-Sicherheit-Feuerwehr-Infothek-Brandschutzförderung) zwingend beachtet werden.
Der Preis ist für jeden Auftraggeber identisch.
Die Fahrgestelle müssen in Verbindung mit den Aufbauten nachfolgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung entsprechen:
DIN EN 1846 Teil 1 - 3, 14502 Teil 2, 14610, 14620, 14630, der EG-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, der EMV Richtlinie für Kraftfahrzeuge, der Richtlinie 2004/104/EG über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugen (ergänzt durch 2005/49/49/EG, 2005/28/EG und 2009/19/EG)
Die Optionen werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Beladung
Die in den Vergabeunterlagen beschriebene Ausrüstung wird von jedem einzelnen Auftragger nur in soweit beauftragt, als für ihn zutreffend. D. h. jeder Auftraggeber beauftragt ausschließlich die Leistungen, die in der ihn betreffenden KHG aufgeführt sind (siehe Vergabeunterlagen - Vertragsentwurf).
Die Ausrüstungsgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Indienststellung (Übernahme durch Feuerwehr) den aktuellen/neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften, wie z. B. EG-Richtlinien, Straßenverkehrszulassungsordnung, UVV, Gerätesicherheitsgesetz, DIN, ISO- und EN-Normen. VDE-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
siehe Bekanntmachungsunterlagen zu einzelnen Lei
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern für die jeweilige Rechtsform einschlägig, ist eine aktuelle Handelsregisterauskunft vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung vorzulegen, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
Im Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen sind alle Eigenerklärungen auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
Die Jahresumsätze sind für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zu erklären.
Bei Bietergemeinschaften und bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Mindestumsatz / Jahr für Los 1: 10.000.000 €
Mindestumsatz / Jahr für Los 2: 80.000 €
Es sind drei (3) Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren zu benennen und mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
Mindestens drei mit dem Auftrag vergleichbare Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein (1) und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe "Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose" wird vom TED-System ggf. selbständig erzeugt und ist NICHT zutreffend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]