Marktstudie zur Seriellen Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 Marktstudie zur Seriellen Sanierung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424915
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424915
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marktstudie zur Seriellen Sanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 Marktstudie zur Seriellen Sanierung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des ausgeschriebenen Projektes soll der Auftragnehmende (AN) erforschen, wie der aktuelle Status Quo der Markteinführung der Seriellen Sanierung zu bewerten ist, welche betriebswirtschaftlichen und politischen Maßnahmen diesen Prozess beschleunigen könnten und welche Lehren aus dem Marktgang in anderen Ländern gezogen werden können. Das Gesamtziel des Projektes ist es, konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen, wie der Seriellen Sanierung zu einem schnellen Marktdurchbruch in Deutschland verholfen werden kann.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des ausgeschriebenen Projektes soll der Auftragnehmende (AN) erforschen, wie der aktuelle Status Quo der Markteinführung der Seriellen Sanierung zu bewerten ist, welche betriebswirtschaftlichen und politischen Maßnahmen diesen Prozess beschleunigen könnten und welche Lehren aus dem Marktgang in anderen Ländern gezogen werden können. Das Gesamtziel des Projektes ist es, konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen, wie der Seriellen Sanierung zu einem schnellen Marktdurchbruch in Deutschland verholfen werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach gesetzlichen

Vorgaben ausgeschlossen sind.

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige

Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur

ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien

(Eignungskriterien) erfüllt.

Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden

kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:

- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten

drei Geschäftsjahren von 500.000 €

- Angaben zu Referenzprojekt

Bezeichnung,

Kunde,

Projektzeitraum

Benennung einer Kontaktperson

Kurzbeschreibung

- Rein informatorische Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen

vorzulegen: Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach gesetzlichen

Vorgaben ausgeschlossen sind.

Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige

Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur

ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien

(Eignungskriterien) erfüllt.

Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden

kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:

- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in der für den Auftrag relevanten Unternehmenssparte in den letzten

drei Geschäftsjahren von 500.000 €

- Angaben zu Referenzprojekt

Bezeichnung,

Kunde,

Projektzeitraum

Benennung einer Kontaktperson

Kurzbeschreibung

- Rein informatorische Angabe: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen

vorzulegen: Vollständig ausgefüllter Erklärungsbogen Anlage 2

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/11/2021

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