Einbau Weichentrapez Berlin Hauptbahnhof, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53374
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau Weichentrapez Berlin Hauptbahnhof, Planungsleistungen
Einbau eines Weichentrapezes und Umwandlung des Hp S Bln Hauptbahnhof in einen Bahnhof
Planung Lph 1 bis 4, sowie optional Lph 5 und 6; für Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk,
anteilig Tragwerksplanung und Bahntechnische Ausrüstung, Vermessung
Objektplanung der HOAI-Leistungsphasen 1-4 (optional 5-6) für Verkehrsanlagen, streckentechnische
Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen
für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der
planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Projektumfang: Neubau eines Weichentrapezes in die vorhandene, zweigleisige S-Bahn-Strecke 6024
(Feste Fahrbahn) und Umwandlung des Haltepunktes Berlin Hbf in einen Bahnhof.
Beauftragung LPh 5 und 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einbau Weichentrapez Berlin Hauptbahnhof, Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.