ABS 46/2 Oberhausen-Emmerich / PFA 3.1 hier: Bauabschnitt 4b Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42848
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 Oberhausen-Emmerich / PFA 3.1 hier: Bauabschnitt 4b Oberleitungsarbeiten
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 Oberhausen-Emmerich / PFA 3.1 hier: Bauabschnitt 4b Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kleve
Oberleitungsarbeiten
A2-31 Kabeltrog auf- und zudeckeln (MKA 32_7)
In Folge einer Abnahmeprüfung wurde durch den Prüfer festgelegt, dass an dem Mast 44-24N ein Nachweis zur Berührungsspannung notwendig ist. Da dies nicht kurzfristig erlegdigt werden konnte, musste zunächst der Mast mit Hilfe von Absperrbaken bis zur Erbringung des Nachweises gesichert werden.
Da es sich hier um ein Resultat einer Abnahmeprüfung der laufenden Leistungen des bisher gebundenen ANs handelt und umgehend gehandelt werden musste, war ein Wechsel des AN nicht möglich.