2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49161
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
lfd. Nr. 02 - Im Rahmen der Erkundungskampagne ergibt sich aufgrund bahnbetrieblicher Erfordernisse eine Reduktion der verfügbaren Zeiten in einer Nachtsperrpause für die Ausführung der Leistung. Zur Abwicklung der Prozesse in dieser Zeit bedarf es unterstützenden Material- und Personaleinsatz.
Weiter bedingen die im Zuge der Ausführung festgestellten Erkundungsergebnisse hinsichtlich des Baugrundaufbaus in einzelnen Bereichen sowie undurchdringbarer Bohrhindernisse im Rahmen der bisher erbrachten Leistungen den Bedarf weiterer Erkundungmaßnahmen.
Ein Wechsel des AN wäre mit einer deutlichen Kostensteigerung (u.a. für eine neuerliche BE-Einrichtung, zusätzliche Mehraufwendungen f. Material etc.) verbunden. Weitere erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich für die Neubeantragungen der weiteren Genehmigungen und den hierfür erforderlichen Koordinations- und damit Kostenaufwand insbesondere dahingehend, dass es sich um eine mit dem Hauptvertrag unmittelbar verknüpfte Maßnahme handelt.
Eine Spezifizierung der Erkenntnisse zu den angetroffenen Inhomogenitäten ist zur weiteren Ausführungsplanung, Sicherheit der Bauverfahren und vorbeugend für Nachtragspotenzial der späteren Baufirmen unerlässlich.