2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49161
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
lfd. Nr. 01 - Im Rahmen der Erkundungskampagne ergibt sich aufgrund bahnbetrieblicher Erfordernisse das Erfordernis einer beschallungstechnischen Bewertung sowie lärmmindernde Maßnahmen im Zuge der Ausführung.
Bezogen auf vergleichbare Vergaben und die zugehörigen Aufwendungen für vorgenannte Arbeiten ergeben sich ggü. dem bestehenden Vertrag marktbedingt derzeit überproportionale Kostensteigerungen. Ein Wechsel des AN wäre mit einer deutlichen Kostensteigerung (u.a. für eine neuerliche BE-Einrichtung, zusätzliche Mehraufwendungen f. Material etc.) verbunden. Weitere erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich für die Neubeantragung der genehmigten Gleissperrungen sowie weiteren Genehmigungen und den hierfür erforderlichen Koordinations- und damit Kostenaufwand. Es wird späteren Nachtragspotential vorgebeugt.