A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0495-2018-0060
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung
36151 Burghaun-Langenschwarz
- Aufbau 2s+2s Verkehrsführung A7 - ca. 100 Tage Vorhaltung 4+0 - 2 x Aufbau 4+0 Verkehrsführung A7 - ca. 930 Tage Vorhaltung 4+0 - ca. 1.300 m transp. Schutzeinr. aufstellen - ca. 2.500 m transp. Schutzeinr. umbauen - ca. 11.000 m vorübergehende Markierung (Folie) - ca. 3.000 m vorübergehende Markierung (Kaltplastik) - 1 x halbseitige Verkehrssicherung Kreisstraße - ca. 30 Tage Vorhaltung halbs. Verkehrsführung - 1 Lichtsignalanlage aufstellen und vorhalten - 1 x Aufstellen Verkehrsführung Provisorium - ca. 950 Tage Vorhaltung Verkehrsführung - 1 x Vollsperrung Kreisstraße einschl. Umleitung ca. 30 Tage Vorhaltung Vollsperrung einschl. Umleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
36151 Burghaun-Langenschwarz
Der Nachtrag beinhalten das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen der zusätzlichen Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a und die zusätzliche Sicherung der Brückenabläufe auf dem östlichen Überbau (4+0- Verkehrsführung, VZ-Plans Nr. 2).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Während der 4+0-Verkehrsführung auf der A7 werden die vorhandenen Brückenabläufe auf dem östlichen Überbau befahren. Vor der Einrichtung der 4+0- Verkehrsführung, VZ-Plans Nr. 2, sind daher die Brückenabläufe zusätzlich zu sichern. Das Vertrags-LV sieht diese Sicherung nicht vor, daher beinhaltet die Nachtrags-Pos. 03.00.0001 die Ausführung der Sicherung der 21 Brückenabläufe.
In dem vom AG angedachten Bauablauf, gemäß der Baubeschreibung der Brückenbauarbeiten, sollte die provisorische Verlegung der Kreisstraße K142/K46 in dem Bauabschnitt 1 - Vorbereitende Arbeiten - stattfinden. Hierfür sollte gleich zu Beginn der Baumaßnahme, mit der Verkehrsführung gemäß VZ-Plan 1 "Halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage", die Kreisstraße verlegt werden. Nach der Umlegung erfolgt die Verkehrsführung gemäß dem VZ-Plan Nr. 2.
Zu Beginn der Baumaßnahme wurde von dem Brücken-AN, Fa. Lupp, zunächst geprüft, ob in dem Abbruch- und Neubaukonzept des AN eine Verlegung der Kreisstraße überhaupt erforderlich wird. Eine ggf. erforderlich werdende Kreisstraßenverlegung sollte frühestens im Herbst 2019 ausgeführt werden.
Da in der Zwischenzeit das Baufeld und die Baustelleneinfahrten im Bereich der Kreisstraße eingerichtet und genutzt wird, muss eine zusätzliche Verkehrssicherung(- phase) auf Grundlage des VZ-Plan Nr. 2 auf der Kreisstraße eingerichtet werden.
Die Nachtragspositionen 03.00.0002 und 0003 beinhalten daher das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen der zusätzlichen Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a.
Im Zuge der Ausführungsplanung des AN stellte sich heraus, dass die Kreisstraßenverlegung erforderlich wird. D.h. bei der Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a handelt es sich um eine zusätzliche Verkehrssicherung. Die zunächst vorgesehene Vorhaltung der Verkehrssicherung gemäß VZ-Plan Nr. 1a bis zum Ende der Brückenbauarbeiten reduziert sich auf den Zeitraum bis Herbst 2019. Da zwischenzeitlich Verzögerungen bei dem Abbruch und Neubau der Brücke eingetreten sind, entfallen mit der zusätzlichen Verkehrssicherung keine Teilmengen der Haupt- LV-Pos. 02.00.0006.
Die Nachtragsleistung kann nur im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Weiter ergeben sich keine Behinderungskosten bei der Herstellung durch den AN. Insofern bietet es sich an, die zusätzlichen Leistungen durch die Fa. Lupp herstellen zu lassen.