A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0495-2018-0060

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0495-2018-0060
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

36151 Burghaun-Langenschwarz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

- Aufbau 2s+2s Verkehrsführung A7 - ca. 100 Tage Vorhaltung 4+0 - 2 x Aufbau 4+0 Verkehrsführung A7 - ca. 930 Tage Vorhaltung 4+0 - ca. 1.300 m transp. Schutzeinr. aufstellen - ca. 2.500 m transp. Schutzeinr. umbauen - ca. 11.000 m vorübergehende Markierung (Folie) - ca. 3.000 m vorübergehende Markierung (Kaltplastik) - 1 x halbseitige Verkehrssicherung Kreisstraße - ca. 30 Tage Vorhaltung halbs. Verkehrsführung - 1 Lichtsignalanlage aufstellen und vorhalten - 1 x Aufstellen Verkehrsführung Provisorium - ca. 950 Tage Vorhaltung Verkehrsführung - 1 x Vollsperrung Kreisstraße einschl. Umleitung ca. 30 Tage Vorhaltung Vollsperrung einschl. Umleitung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 30/10/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 245-560262

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

A7-Talbrücke Langenschwarz, Verkehrssicherung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
18/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

36151 Burghaun-Langenschwarz

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Nachtrag beinhalten das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen der zusätzlichen Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a und die zusätzliche Sicherung der Brückenabläufe auf dem östlichen Überbau (4+0- Verkehrsführung, VZ-Plans Nr. 2).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/02/2019
Ende: 01/11/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Während der 4+0-Verkehrsführung auf der A7 werden die vorhandenen Brückenabläufe auf dem östlichen Überbau befahren. Vor der Einrichtung der 4+0- Verkehrsführung, VZ-Plans Nr. 2, sind daher die Brückenabläufe zusätzlich zu sichern. Das Vertrags-LV sieht diese Sicherung nicht vor, daher beinhaltet die Nachtrags-Pos. 03.00.0001 die Ausführung der Sicherung der 21 Brückenabläufe.

In dem vom AG angedachten Bauablauf, gemäß der Baubeschreibung der Brückenbauarbeiten, sollte die provisorische Verlegung der Kreisstraße K142/K46 in dem Bauabschnitt 1 - Vorbereitende Arbeiten - stattfinden. Hierfür sollte gleich zu Beginn der Baumaßnahme, mit der Verkehrsführung gemäß VZ-Plan 1 "Halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage", die Kreisstraße verlegt werden. Nach der Umlegung erfolgt die Verkehrsführung gemäß dem VZ-Plan Nr. 2.

Zu Beginn der Baumaßnahme wurde von dem Brücken-AN, Fa. Lupp, zunächst geprüft, ob in dem Abbruch- und Neubaukonzept des AN eine Verlegung der Kreisstraße überhaupt erforderlich wird. Eine ggf. erforderlich werdende Kreisstraßenverlegung sollte frühestens im Herbst 2019 ausgeführt werden.

Da in der Zwischenzeit das Baufeld und die Baustelleneinfahrten im Bereich der Kreisstraße eingerichtet und genutzt wird, muss eine zusätzliche Verkehrssicherung(- phase) auf Grundlage des VZ-Plan Nr. 2 auf der Kreisstraße eingerichtet werden.

Die Nachtragspositionen 03.00.0002 und 0003 beinhalten daher das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen der zusätzlichen Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a.

Im Zuge der Ausführungsplanung des AN stellte sich heraus, dass die Kreisstraßenverlegung erforderlich wird. D.h. bei der Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a handelt es sich um eine zusätzliche Verkehrssicherung. Die zunächst vorgesehene Vorhaltung der Verkehrssicherung gemäß VZ-Plan Nr. 1a bis zum Ende der Brückenbauarbeiten reduziert sich auf den Zeitraum bis Herbst 2019. Da zwischenzeitlich Verzögerungen bei dem Abbruch und Neubau der Brücke eingetreten sind, entfallen mit der zusätzlichen Verkehrssicherung keine Teilmengen der Haupt- LV-Pos. 02.00.0006.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Nachtragsleistung kann nur im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Weiter ergeben sich keine Behinderungskosten bei der Herstellung durch den AN. Insofern bietet es sich an, die zusätzlichen Leistungen durch die Fa. Lupp herstellen zu lassen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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