Gewerk Heizung für Projekt Sanierung Energiezentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 63/50084881
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk Heizung für Projekt Sanierung Energiezentrale
Gewerk Heizung für Projekt Sanierung Energiezentrale
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
In der Energiezentrale der GSI sollen während des laufenden Betriebs des Heizwerks drei Gaskessel mit einer Nutzwärmeleistung von jeweils 4,2 MW ersetzt werden. Des Weiteren soll der Austausch von zwei Heizungsverteiler, Heißwasserleitungen bis maximal DN 250 und drei Netzpumpen sowie die Installation der Gitterrostbühne über den Gaskesseln erfolgen. Zusätzlich werden 75 m Heißwasserleitung DN 200 und 70 m Druckluftleitung DN 100 zur Versorgung von FAIR verlegt. Zuvor erfolgt der Rückbau von drei bestehenden Gaskesseln sowie diversen Bestandsrohrleitungen bis DN 200 mit einer KMF-Dämmung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt die Wartung zu beauftragen. Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Wartungsleistung erfolgt in Abhängigkeit von internen Entscheidungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT folgende Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen:
- Referenzliste zu vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe der in Formblatt VVB124 geforderten Daten, einschl. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sach- und Umweltschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre - mit Angabe der auf dem GSI-Formblatt abgefragten Daten - es wird ein durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 1,8 Mio. EUR erwartet (im eigenen Betrieb, exclusive Fremdleistungen).
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesonder ausgewiesenem Leitungspersonal.
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der wesentlichen Projektdaten. Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern hinsichtlich Anlagen- und Konstruktionsdetails, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten, Angaben zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit, Fertigstellungstermin genau zu beschreiben.
Als vergleichbar gelten Projekte ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gemäß dem hier ausgeschriebenem Projekt. Themenschwerpunkte sind das Umbauen im Bestand bei Weiterbetrieb der Energieversorgung. Nachzuweisen ist, dass mindestens 30% der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgte.
Gleiches gilt für Referenzen, die von Nachunternehmen im Zuge der Eignungsleihe eingereicht werden.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
- Nachzuweisendes Fachpersonal (Mindestanforderungen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Fachkräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch.
Zur Durchführung der Demontagearbeiten der KMF-Isolierung und der Schweißarbeiten ist die Sachkunde des Fachpersonals nachzuweisen:
- Sachkundennachweis für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontami-nierten Bereichen nach BGR 128 bzw. DGUV Regel 101-004
- Die Stahlschweißer müssen für die vorgesehenen Verfahren, Schweißpositionen, Werkstoffgruppen und Abmessungsbereiche eine Prüfung nach DIN EN 287 abgelegt haben und im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sein. Die Arbeiten sind unter Aufsicht von geprüftem, qualifiziertem Fachpersonal im Rahmen der DIN EN 719 / 729 durchzuführen. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen sind die Quali-tätsanforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 350 zu erfüllen.
- Die Schweißer sind in einer Übersicht aufzulisten.
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe).
- Nachweise Fachfirmen-Qualifikationen (zugelassene Fachfirmen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Es sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Anerkanntes Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SCC-Zertifikat, ASCA, OHSAS oder gleichwertig)
- gültiger Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG, oder gleichwertig
- Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt GW 301, oder gleichwertig
Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Fachfirmen-Qualifikation sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Sofern für die o.g. Fachfirmen-Nachweise Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die entsprechenden Fachfirmennachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen.
Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eigungsleihe!).
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Nachweis einer Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung.
Die Zertifierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig ist sowohl vom Bieter selbst, als auch von Nachunternehmen dem Angebot beizufügen, sofern sich der Bieter eines Nachunternehmens bedient.
Abschnitt IV: Verfahren
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2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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Angebotswertung erfolgt gem. veröffentlichter Bewertungsmatrix:
70 % Preis
30 % Leistungskriterium (Emissionsgrenzwerte, Schallemissionen, Wirkungsgrad Gaskessel, Elektrischer Eigenbedarf, Verfügbarkeit der Anlage pro Jahr)
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRU5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.