Kreuzungsbauwerk Wilhelmsburg Baugrunduntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46187
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kreuzungsbauwerk Wilhelmsburg Baugrunduntersuchung
Hamburg
Baugrunderkundung und -untersuchungen, inklusive Einmessung der Aufschlusspunkte
? Geophysikalische Messungen,
? Hydrologische Messungen inkl. Grundwassermonitoring
? bodenphysikalische und bodenmechanische sowie chemische Laboruntersuchungen,
? Anfertigen von geophysikalischen, hydrologischen und geotechnischen Berichten aller Strecken/
Rangiergleise inkl. OLA-Maste, Brückenpfeiler usw.
? Fortschreibung der vorliegenden Berichte für das Kreuzungsbauwerk an die in den Sperrpausen
2022 er-mittelten hydrologischen, geotechnischen und geophysikalischen Daten
? Digitalisierung, Modellierung sowie geometrische Visualisierung aller ermittelten relevanten
geotechnischen, -physikalischen und hydrologischen Daten als „Fachmodell Baugrund“
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kreuzungsbauwerk Wilhelmsburg Baugrunduntersuchung
Ort: BERLIN
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.Geo.Tech Ingenieure & Geologen GmbH
2.GGL Geophysik und Geotechnik Leipzig GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BERLIN
Baugrunderkundung und -untersuchungen, inklusive Einmessung der Aufschlusspunkte
? Geophysikalische Messungen,
? Hydrologische Messungen inkl. Grundwassermonitoring
? bodenphysikalische und bodenmechanische sowie chemische Laboruntersuchungen,
? Anfertigen von geophysikalischen, hydrologischen und geotechnischen Berichten aller Strecken/
Rangiergleise inkl. OLA-Maste, Brückenpfeiler usw.
? Fortschreibung der vorliegenden Berichte für das Kreuzungsbauwerk an die in den Sperrpausen
2022 er-mittelten hydrologischen, geotechnischen und geophysikalischen Daten
? Digitalisierung, Modellierung sowie geometrische Visualisierung aller ermittelten relevanten
geotechnischen, -physikalischen und hydrologischen Daten als „Fachmodell Baugrund“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
NT 3 - Bauleitung im Projekt KRBW Wilhelmsburg
Die Stellung und Vorhaltung von Bauleitungspersonal für alle übertragenen Leistungen, wie die Baugrunderkundung und untersuchung, für hydrologische und geophysikalischen Messungen sowie für die interne Koordinierung der Probenverwaltung, inklusive Laboruntersuchungen, etc sind für die fristgerechte Erfüllung der vertraglichen Leistungen essentiel. Des Weiteren beinhaltet der Nachtrag eine fortlaufende Anpassung des Bohrprogrammes an den Planungsfortschritt der Vorplanung.
Im Projekt erfolgt die Variantenfestlegung erst während der Baugrunderkundung, daher ist rasches und flexibles Handeln durch den AN inkl. Bereitstellung entsprechender Kapazitäten zwingend erforderlich um den Projektfortschritt nicht zu gefährenden. Die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN führt zu einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand. Mit der Splitterung entstehen vermeidbare Zusatzkosten und signifikante Verzögerungen im Bauablauf auf Grund der engen örtlichen und zeitlichen Verzahnung sowie starken Abhängigkeit verschiedener zu erbringender Leistungsteile.