Rahmenvertrag zur Lieferung von Hygienepapieren und Waschraumbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: 23-013/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Hygienepapieren und Waschraumbedarf
Lieferung von Hygienepapieren und Waschraumbedarf
Landeshauptstadt Wiesbaden
Liegenschaftsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Falthandtücher 1-lagig, 2-lagig Putztuchrollen, Küchentücher, Papierabdeckungen für medizinische Liegen, Toilettenpapier 1-lagig, 2-lagig, 3-lagig, 4-lagig, Toilettenpapiergroßrollen 1-lagig, 2-lagig, Hygienebeutel, Papiertaschentücher, Falthandtuchspender groß und klein,Toilettenpapierspender für Kleinrollen und für Großrollen, Seifenspender für Kanisterseife, Seifenstücke, flüssige Handwaschseife in 5 l und 10 l Kanistern, Seifenkartuschen für verschiedene Seifenspenderhersteller, Servietten weiß, blau, gelb grün und rot
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung bezüglich Zuverlässigkeit -Verpflichtungserklaerung Tariftreue und Mindestlohn nach HVTG
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt. Grundlage des Angebots und des Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden von 09.01.2007 (ABL) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6
Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]