Automatische Sendungserfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41983
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Automatische Sendungserfassung
Beschaffung einer Automatische Sendungserfassung.
Video / Videotore / Videotechnik / Videoanlage / Schrankenanlage / Überwachungstechnik / Überwachungsanlage / Verkehrsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Automatische Sendungserfassung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Region Hannover
Beschaffung einer Automatische Sendungserfassung.
Video / Videotore / Videotechnik / Videoanlage / Schrankenanlage / Überwachungstechnik / Überwachungsanlage / Verkehrsanlage
NT08 _MKA 08:
Adaption DHL Containercode und Zuordnung von ADR bei nicht erkannter Containernummer
Ein Wechsel des AN würde wegen der technischen Beschaffenheit des Produkts bei Beauftragung eines anderen AN zu technischen Unvereinbarkeiten führen. Deshalb kann nur die Firma ASE GmbH mit dieser Leistung beauftragt werden.
Mit Vergabe der Leistung an einen anderen AN kommt es zu einer unwirtschaftlichen Zersplittung des Auftrages. Die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN führt zu einem unverhältnismäßigen Zusatz an Aufwand im Verhältnis zur Gesamtvergabe des Los 8.2. Mit der Splittung entstehen vermeidbare Zusatzkosten und signifikante Verzögerungen im Bauablauf aufgrund der engen örtlichen und zeitlichen Verzahnung sowie starken Abhängigkeit verschiedener zu erbringender Leistungsteile.