81270818-Stärkung der agrarwirtschaftlichen Unternehmensverbände und Stärkung der Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness Referenznummer der Bekanntmachung: 81270818
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 619679
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81270818-Stärkung der agrarwirtschaftlichen Unternehmensverbände und Stärkung der Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness
Das ausgeschriebene Projekt ist Teil des Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist. Das Vorhaben arbeitet sowohl auf nationaler Ebene als auch in 3 Regionen des Landes (Amhara, Oromia, Sidama). Folgendes sind die 4 zentralen Interventionen des Vorhabens: 1. Stärkung der Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness; 2. Stärkung der Kapazitäten des Landwirtschaftsministeriums für die Umsetzung einer privatwirtschaftsorientierten Agrarpolitik; 3. Erhöhung der strategischen, technischen und Managementfähigkeiten regionaler staatlicher Akteure zur Förderung ländlicher Wirtschaftsentwicklung; 4. Verbesserung des Zugang von Akteuren landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu Betriebsmitteln, Dienstleistungen und Märkten.
Der AN ist für die Implementierung des ersten Handlungsfeldes, der Stärkung der Dialogmechanismen zwischen der Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness, zuständig. Die zentralen Ziele des Auftrags sind:
- Die Stärkung der äthiopischen Unternehmensverbände im Agrarsektor (Verbände der Primärproduzent*innen und der Unternehmensverbände in der Agrar- und Ernährungsbranche), sowie der äthiopischen Handelskammer;
- Die Konzipierung und Institutionalisierung eines öffentlich-privaten Dialogforums zwischen den betroffenen Ministerien und Vertretern der Verbände des Agrarsektors (Verbände der Primärproduzent*innen und der Unternehmensverbände in der Agrar- und Ernährungsbranche), sowie der äthiopischen Handelskammer mit dem Ziel, die politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Aktivitäten im Agrarsektor zu verbessern;
- Die Konzeptionierung, Institutionalisierung und regelmäßige Durchführung eines Agribusiness Investment Climate Surveys in Äthiopien.
Das ausgeschriebene Projekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren.
00000 Äthiopien
Das ausgeschriebene Projekt ist Teil des Vorhabens "Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten in Äthiopien", dessen Ziel die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen in Äthiopien ist.
Der AN ist für die Implementierung des ersten Handlungsfeldes des Vorhabens, der Stärkung der Dialogmechanismen zwischen der Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness, zuständig.
Der AN ist damit für die Erreichung des im Folgenden genannten Zielindikators 4 des Vorhabens und der nachfolgend genannten Outputindikatoren für Output 1 verantwortlich.
Modulziel: Die Einkommens- und Beschäftigungssituation von Akteuren in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in ausgewählten ländlichen Regionen ist verbessert.
Zielindikator 4: 6 von 10 befragten Agribusiness-Verbänden bestätigen, dass sich das regulatorische Umfeld bzw. das Investitionsklima im Landwirtschafts- und Agribusiness-Sektor verbessert haben.
Basiswert: 0 (noch keine Befragung).
Zielwert: 6 Agribusiness-Verbände bestätigen eine Verbesserung.
Output 1: Dialogmechanismen zwischen Regierung und dem Privatsektor im Bereich Agribusiness sind gestärkt.
Outputindikatoren:
1. Auf Basis der Empfehlungen aus Dialogveranstaltungen mit der Privatwirtschaft hat das Landwirtschaftsministerium 5 neue oder überarbeitete (Sub)-Sektorstrategien, Regulierungen oder Richtlinien vorgelegt.
2. Die mit den öffentlichen und privaten Akteuren abgestimmten Ergebnisse der einmal jährlich stattfindenden Erhebung zum Agribusiness-Investitionsklima (Agribusiness Investment Climate Survey) fließen in einen regelmäßigen öffentlich-privaten Politikdialog ein.
Der AN ist verantwortlich für die Erbringung der folgenden Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Stärkung der organisatorischen Kapazitäten der Unternehmensverbände im Agrarsektor (Bauernverbände und Unternehmensverbände der Agrar-und Ernährungsbranche) sowie der äthiopischen Handelskammer als koordinierende Einheit; und Institutionalisierung eines öffentlich - privaten Politikdialogs
- Organisationsanalyse (Stärken, Schwächen und Potentiale) der für das Vorhaben relevanten Unternehmensverbände im Agrarsektor (Bauernverbände und Unternehmensverbände der Agrar-und Ernährungsbranche), u.a. Ethiopian Pulses, Oil Seeds and Spices Association; Ethiopian Horticulture Producers & Exporters Association (EHPEA); Fruits & Vegetables Growers and Suppliers;
- Organisationsanalyse der äthiopischen Handelskammer (Ethiopian Chamber of Commerce);
- Stärkung der Organisations- und Managementkapazitäten, sowie der nachfrageorientierten Dienstleistungserbringung und der Lobby Fähigkeit der ausgewählten Unternehmensverbände im Agrarsektor (Bauernverbände und Unternehmensverbände der Agrar-und Ernährungsbranche);
- Stärkung der äthiopischen Handelskammer in ihrer koordinierenden Rolle der Unternehmensverbände im Agrarsektor;
- Training und Coaching von Frauen in Führungspositionen in den Verbänden;
- Entwicklung eines Konzepts für die Gestaltung und nachhaltige institutionelle Verankerung eines öffentlich-privaten Politikdialog zu Agribusiness Themen;
- Regelmäßige Durchführung des öffentlich-privaten Politikdialogs;
- Entwicklung einer digitalen Plattform für die Verbände, mit denen wichtige unternehmerische Informationen für die Verbandsmitglieder bereitgestellt wird.
Arbeitspaket 2: Entwicklung und Institutionalisierung eines abgestimmten "Agribusiness Investment Climate Surveys" (AICS)
- Ein abgestimmtes Konzept für ein "Agribusiness Investment Climate Survey" mit IT-gestützter Anwendung liegt vor;
- Regelmäßige Durchführung des AICS;
- Launching des AICS;
- Institutionalisierung des AICS.
Es besteht die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen einer Auftragsänderung des Grundprojektes seitens des Oberauftraggebers angepasst wird. Im Einzelnen:
Art und Umfang: Aufgaben in ähnlicher Art und ähnlichem Umfang
Voraussetzung: Beauftragung des Projekts mit zusätzlichen Leistungspaketen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YK5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.