Rechtliche Begleitung von Förderprogrammen im Rahmen von EU-REACT Referenznummer der Bekanntmachung: 2099/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 204-533393)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtliche Begleitung von Förderprogrammen im Rahmen von EU-REACT
Der Auftraggeber nimmt auf der Grundlage des Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen-Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (GVBI. 1 2006, 732), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2009 (GVBI. 1 S. 256), Aufgaben der monetären Wirtschaftsförderung für das Land Hessen wahr. Er verantwortet unter anderem die Umsetzung von Fördermittelprogrammen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hessen.
Den vorstehenden Programmen sind/werden für die Jahre 2021-2023 zusätzliche Mittel aus dem "Aufbaufonds für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas" (REACT-EU) zugewiesen. Dies umfasst die Förderung zur Krisenbewältigung und strukturellen Resilienz regionaler Arbeitsmärkte sowie zur Digitalisierung in der Arbeitsmarktförderung (ESF), die Förderung von betrieblichen Investitionen in KMU (Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen) (EFRE) sowie die Förderung von Großprojekten von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (EFRE).
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Fördermittelverwendung bei mit ESF- bzw. EFRE-Mitteln geförderten Vorhaben. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Prüfung der Einhaltung des Vergaberechts anhand der vom Zuwendungsempfänger nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides vorzulegenden und vorzuhaltenden Dokumentation der mit Fördermitteln finanzierten Vergabeverfahren.
Der maximale Höchstwert der Rahmenvereinbarung ist für die Gesamtvertragslaufzeit auf 1.000.000,-- EUR (netto) festgelegt. Der Schätzwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 850.000,-- EUR (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen