Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Erstellung der Bestandsstatik vor dem Hintergrund fehlender Genehmigungsstatik sowie Schal- und Bewehrunsplänen.
Diese Unterlagen sind für die Bauwerksblöcke 4, 10 und 11 der Objektliste des Hauptvertrags zur TM7 zu erstellen.
Zusätzlich ist der statische Nachweis gem. Anlage 1.0 (allgemeine Leistungsbeschreibung) für den Bestandsblock 3
(nicht in der Objektliste enthalten) zu führen. (MKA 10_7)
Als Grundlage für die Planung der vertraglich vereinbarten Leistung fehlen die entsprechenden Bestandsunterlagen der Genehmigungsstatik sowie Schal- und Bewehrunsplänen. Diese Unterlagen sind für die Bauwerksblöcke 4, 10 und 11 der Objektliste des Hauptvertrags zur TM7 zu erstellen.
Zusätzlich ist der Block 3 von der geänderten Gleislage betroffen und ist gem. Anlage 1.0 des Hauptvertrages für die Nachweisführung heranzuziehen. Hierfür liegt eine entsprechende Bestandsstatik vor. Die Prüfung ist jedoch für den Block 3 nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs der TM7 (siehe Anlage 2.2.9, 2.3.9) des Hauptvertrages.
Die nachträglich zu erarbeitende Leistungen bilden die Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung.
Kernaufgabe des beauftragten AN für die Teilmaßnahme 7 ist und bleibt die Planung konstruktiver Bauwerke, um die avisierte Erweiterung des Bahnhofes um zwei S-Bahn-Gleise und einen S-Bahnsteig zu ermöglichen. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.