EU_VB_22_Karlsruhe Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54510
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU_VB_22_Karlsruhe Hbf
Erneuerung Gleise 8, 10, 166, 191, 446, Weichen 63, 65, 116, 645, 646, 647, 651, 250, 251, 252, 253, 254, 255 und Weiche 410 Karlsruhe Gbf
76131 Karlsruhe
Karlsruhe Hbf, W.646, W.647, W.645
Weichenerneuerung mit Betonschwellen (Ausführung mit Schienenkran) 2 Stück EW49 – 190 – 1:9, 1 Stück EW49 – 190 – 1:7,5 und Erneuerung der Anschlußlängen mit Betonschwellen (gesamt 33 m)
Karlsruhe Hbf, W651
Weichenerneuerung Betonschwellen
(Ausführung mit Schienenkran) 1 Stück EW49 – 300 – 1:9
Erneuerung der Anschlußlängen mit Betonschwellen (15 m am WE)
Karlsruhe Hbf, Gleis 166
Gleiserneuerung mit Betonschwellen in zwei Abschnitten (Ausführung jochweise mit Schienenkran) W651 – W625: 70,6 m GE mit W49-1539-B70w97 + 2 m Se2 W184 – W174: 47,6 m GE mit W49-1539-B70w97 + 6 m Se2
Abzw. Dammerstock.- Karlsruhe Gbf W.410 (ALT W.10)
Weichenerneuerung mit Betonschwellen (Ausführung mit Schienenkran, Weiche Lochmontage) 1 Stück EW54 – 190 – 1:9 (alt S49) und Erneuerung der Anschlußlängen mit Betonschwellen (gesamt 59 m). Im geraden Strang am WA und WE ausgebaute Stoffe werden im Abzweig wiedereingebaut
Karlsruhe Hbf, W.250, W.251, W.252, W.253
4 Weichenerneuerungen mit Betonschwellen (Ausführung mit Schienenkran)
W250 (EW49-190-1:9 St => EW49-190-1:9 B)
12,70 m W49-1539-B70w97+2,2 mSe2 am WEz W251 (ABW49-190-1:9 St => ABW49-190-1:9 B) 18,70 m W49-1539-B70w97 + 6,20 m Se2 am WEg
19,30 m W49-1539-B70w97 + 1,50 m Se2 am WEz
W252 (EW49-190-1:9 H => EW49-190-1:9 B)
keine W253 (ABW49-190-1:7,5 H => ABW49-190-1:7,5 B) 13 m W49-1539-B70w97+2,0 mSe2 am
WEg und Erneuerung der Anschlußlängen mit Betonschwellen (15 m am WE, 6 m Längenausgleich am WA)
Karlsruhe Hbf, W.254, W.255 (Ausführung mit Schienenkran)
4 Weichenerneuerungen mit Betonschwellen
W255 (EW49-190-1:9 H => EW49-190-1:9 B) 18 m W49-1539-B70w97+5,20 mSe2 am WEz W254 (ABW49-190-1:6,3 H => ABW49-190-1:7,5 B) 9,30 m W49-1539-B70w97 am WEg
18,80 m W49-1667-w10003 am WEz
Karlsruhe Hbf, W.63 (Ausführung mit Schienenkran)
Weichenerneuerung mit Betonschwellen 1 Stück EW54 – 190 – 1:9 (alt S49) und Erneuerung der Anschlußlängen mit Betonschwellen (gesamt 50 m).
Karlsruhe Hbf, W.65 (Ausführung mit Schienenkran)
Weichenerneuerung mit Betonschwellen 1 Stück EW49 – 190 – 1:9 (alt S49) ohne Anschlußlängen
Karlsruhe Hbf, Gleis 446
(Ausführung mit Schienenkran)
60 m Gleiserneuerung mit Betonschwellen,
Erneuerung eines Prellbocks
Karlsruhe Hbf, Gleis 10
Gleiserneuerung mit Betonschwellen in fünf Abschnitten, tlw. vor Kopf (Ausführung in Einzelstoffen)
WE W109 – WA W108 = ca. 75 m, Umbau 49 m WE W108 – WE W63 (Bahnsteigbereich) = 548 m, Umbau 516 m WA W53 – WE W61 = 57 m, Umbau 41 m WA W61 – WE W217 = 74 m, Umbau 38 m WE W18 – WE W12 = 177 m, Umbau 161 m
sowie Artenschutzmaßnahmen
Karlsruhe Hbf, Gleis 8
Gleiserneuerung mit Betonschwellen in vier Abschnitten, tlw. vor Kopf. (Ausführung in Einzelstoffen)
WE W53 – WA W54 = ca. 76 m, Umbau 35 m WE W58 – WE W112 (Bahnstgber.) = 535 m, Umbau 489 m WA W113 – WA W160 = 57 m, Umbau 35 m WE W160 – WE W168 = 213 m, Umbau 190 m
sowie Artenschutzmaßnahmen
Karlsruhe Hbf, W116
(Ausführung mit Schienenkran und MFS)
Weichenerneuerung mit Betonschwellen
1 Stück EW54 – 190 – 1:9, ohne Anschlußlängen
Karlsruhe Hbf, Gleis 191
(Ausführung mit Schienenkran und MFS)
121 m Gleiserneuerung mit Betonschwellen,
Erneuerung eines Prellbocks
Alle Lose mit Schienenwechsel beim Anschluß an den Altbestand, Sicherungs- und bauaffinen Dienstleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU_VB_22_Karlsruhe Hbf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77974
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.